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Tierschutz Austria erstattet Anzeige in Giftboxen-Causa

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Tierschutz Austria stellt die Forderung nach einer Novelle der Wiener Rattengift Verordnung und einem sofortigem Ende der Prophylaxe Beköderung.

Tierschutz Austria erstattet Anzeige gegen jene unbekannten Täter, welche in Wien 10 durch das gezielte Auslegen von Rattengiftboxen streng geschützte Feldhamster getötet hat. Tierschutz Austria forderte eine Obduktion eines Feldhamsters an, der daraufhin auf die Pathologie der Tierärztlichen Fakultät München übermittelt wurde. Dort wurde der Tod durch Rückstände von Brodifacum und Sulfaquinoxalin – in handelsüblichen Mäuse- und Rattenkörperpräperaten enthalten – festgestellt.

Tod durch prophylaktische Giftboxen 

Es liegt somit ein eindeutiger Beweis vor, dass das Tier durch eine Vergiftung des Rattengiftes gestorben ist.
„Was wir schon lange befürchtet haben, ist nun bewiesen: Die allerorts prophylaktisch aufgestellten Rattenboxen töten ganz undifferenziert auch strengstens geschützte Tiere,“ sagt Mag. Dr. Madeleine Petrovic Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (Tierschutz Austria). „In der Nähe von Hamster- bzw. Zieselvorkomnen sollte daher der Einsatz von Gift strengstens verboten sein. Unternehmen, die dagegen verstoßen, müssen auch gewerberechtlich, allenfalls auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.“

Getöteter Feldhamster zählt zu den streng geschützten Arten 

Der Feldhamster ist eine nach Richtlinie 92/42/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen streng zu schützende Art - dieser Schutz gilt landesweit. Die Art ist in vielen Ländern Europas gefährdet und wird auf der Roten Liste Österreichs als „gefährdet“ geführt.
Viele Hersteller behaupten, dass Rattengift für andere Tiere ungefährlich ist, wenn Köderboxen verwendet werden. Zieltiere fressen in der Box das Gift und laufen wieder nach draußen, wo sie eventuell von anderen Tieren gefressen werden können, die bis zu 7 Tage später noch eine Sekundärvergiftung erleiden können.

„Die Ausbringung von Giften muss überhaupt grundsätzlich überdacht werden und die entsprechenden Normen geändert werden, denn erstens sind auch Nagetiere empfindsam Lebewesen, zweitens töten die verwendeten Gifte nicht sofort, sondern mit zeitlicher Verzögerung, und drittens geht es letztlich um menschliches Verhalten und um mehr Sorgfalt bei der Vermeidung von Abfällen,“ konstatiert Petrovic.

Änderung der Rattenverordnungen dringend erforderlich 

Der Bestand des Feldhamsters ist in den letzten 40 Jahren insgesamt infolge der Intensivierung der Landwirtschaft deutlich rückläufig und die heutigen Vorkommen als meist nur mehr klein und oft auch isoliert. „Die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Rattengiftboxen sowie jegliches Aufstellen von Rattengiftboxen im 10. Bezirk müssen behördlich untersagen und unter Strafe gestellt werden. Eine Änderung der Rattenverordnung ist dringend von Nöten, bei der wir, Tierschutz Austria, die Einbeziehung bei neuen Konzepten verlangen. Die prophylaktische Beköderung mit Rattengiftboxen steht auch im Widerspruch zur Biozidverordnung der EU und dementsprechend im Widerspruch zu den Anwendungsbestimmungen aller neu zugelassenen Rodentizide,“ appelliert Petrovic.

Derzeit steht es den SchädlingsbekämpferInnen nach der Wiener Rattenverordnung frei, in welcher Form ein etwaiger Rattenbefall bekämpft wird. Auch hier bedürfe es, bei diesen lockeren Formulierungen, in der Rattenverordnung einer Änderung. Besonders im Zeitalter des Tier- und Umweltschutzes muss es zudem eine objektive Instanz den Einsatz von derartig giftigen Substanzen streng überwachen und Nachkontrollen tätigen.

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 12. Juni 2022, hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 19. Juni 2022, 18:30 Uhr.   

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