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Unsere Tiere

Verbesserungen bei Tiertransporten beschlossen

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Gute Nachrichten für den Tierschutz: Die neue Verordnung zur Verbesserung der Bedingungen bei Tiertransporten bringt entscheidende Fortschritte für das Wohl der Tiere.  

Nach der neuen Regelung müssen nicht entwöhnte Kälber spätestens nach neun Stunden Fahrt mit Milch oder Milchersatz gefüttert werden. Darüber hinaus erhalten sie bei Langstrecken- und Auslandstransporten, mit wenigen Ausnahmen, uneingeschränkten Zugang zu Elektrolytlösung, um ihren Flüssigkeitsbedarf zu decken.

Obwohl die Verordnung einige wichtige Verbesserungen vorsieht, bleiben Drittlandexporte, wie beispielsweise von trächtigen österreichischen Kühen nach Kayseri in der Türkei, weiterhin erlaubt. 

Eine wichtige Neuerung ist die Verpflichtung zur Erstellung von Video- und Fotodokumentationen an Versorgungsstationen, auf Schiffen sowie bei der Entladung am Zielort. Diese Dokumentationen müssen der zuständigen Behörde vorgelegt werden, um die Transportbedingungen transparenter zu machen. Zudem sieht die neue Verordnung vor, dass die Innentemperatur im Tiertransporter künftig konstant zwischen 5 und 30 Grad Celsius liegen muss, was für das Wohl der transportierten Tiere von großer Bedeutung ist.

Fortschritte für das Tierwohl, aber Forderungen nach strengeren Maßnahmen bleiben bestehen 

Die neue Tiertransport-Verordnung, die vom Gesundheitsministerium unter der Leitung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Die Grünen) verabschiedet wurde, tritt bis auf einige Ausnahmen bereits am 20. September 2024 in Kraft. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN begrüßt die beschlossenen Regelungen als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Bedingungen für Tiere auf Transporten. Dennoch wird weiterhin ein generelles Verbot von Drittlandexporten und Kälbertransporten gefordert, sowie strenge Kontrollen und harte Sanktionen bei Verstößen.

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 29.09.2024, hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 06.10.2024, 18:30 Uhr  

Ein zentrales Anliegen bleibt das Wohl der nicht entwöhnten Tiere. Künftig müssen sie auch bei Langstreckentransporten über acht Stunden uneingeschränkten Zugang zu Wasser beziehungsweise Elektrolytlösung haben. Bisher war dies lediglich bei Schweinetransporten vorgeschrieben, während Kälber und andere nicht entwöhnte Tiere nur alle neun Stunden Flüssigkeit erhielten. Diese neue Regelung bringt einen dringend benötigten Fortschritt in den Transportbedingungen für Tiere.
Trotz dieser Fortschritte bleibt die Situation in der Tiertransportindustrie angespannt. Erst Ende August wurden erschreckende Bilder von qualvollen Transporten trächtiger Kühe von Niederösterreich in die Türkei veröffentlicht, die auf zahlreiche Gesetzesübertretungen hinwiesen. Die Tierschutzorganisation fordert daher weiterhin ein Verbot von Transporten nicht entwöhnter Säugetiere, wie Kälbern unter zwei Monaten, sowie eine maximale Transportdauer von acht Stunden für alle entwöhnten Tiere.

Abschließend betont VGT-Tiertransport-Campaignerin Isabell Eckl, dass die neue Verordnung zwar einen bedeutenden Fortschritt darstellt, jedoch noch viele Herausforderungen bleiben. Es ist entscheidend, dass die neuen Regeln auch in der Praxis durchgesetzt werden, um das Tierleid nachhaltig zu reduzieren. Die politische Landschaft könnte zudem einen großen Einfluss auf die zukünftigen Entwicklungen im Tierschutz haben: Ein Regierungswechsel könnte die erzielten Fortschritte schnell wieder in Frage stellen.

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