Gerichtsentscheid

12 Migranten von Albanien nach Italien zurückgebracht

Teilen

Nach einer Gerichtsentscheidung sind zwölf Migranten aus einem Aufnahmelager in Albanien nach Italien zurückgebracht worden.  

Die Männer aus Ägypten und Bangladesch kamen am Samstagnachmittag im süditalienischen Bari an, wie es aus italienischen Regierungskreisen hieß. Zuvor waren sie von einem Aufnahmelager in Albanien zum Hafen von Shëngjin und dort auf ein Schiff der italienischen Küstenwache gebracht worden.

Luciana Sangiovanni, Präsidentin der Abteilung für Migration des Gerichtshofs von Rom, verteidigte unterdessen ihren Beschluss, wonach zwölf Personen, die sich in einer italienischen Migranteneinrichtung in Albanien befinden, nach Italien gebracht werden müssen, weil ihre Herkunftsländer Ägypten und Bangladesch nicht sicher seien. Sie habe nach EU-Recht gehandelt, sagte die Richterin im Interview mit der Tageszeitung "La Stampa" am Samstag.

"Wir konnten nicht anders handeln und keine andere Entscheidung treffen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bindet nicht nur uns Richter, sondern auch die öffentliche Verwaltung", fügte Sangiovanni hinzu.

Richterin verteidigte Beschluss  

Demnach müssten "sichere Länder, um als solche zu gelten, allgemein und einheitlich sicher sein". "Das heißt, dass Teile des Territoriums oder Kategorien von Menschen nicht ausgeschlossen werden können. Und genau das haben wir in unserer Entscheidung geschrieben", so die Richterin.

Die italienische Regierung hält auch nach dem Gerichtsurteil in Rom an ihrem umstrittenen Plan zur Abfertigung von Migranten in Albanien fest. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni setzte für Montag eine Kabinettssitzung an. Die Regierung müsse genauer darlegen, was mit sicheren Herkunftsländern gemeint sei. Innenminister Matteo Piantedosi zeigte sich überzeugt, dass das Urteil gekippt werden könne. Notfalls werde man vor das Oberste Gericht ziehen.

Der Entscheidung der sechs Richter in Rom liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Anfang Oktober zugrunde. In diesem wird festgehalten, dass ein EU-Land einen Drittstaat im Asylrecht nur als sicheres Herkunftsland definieren kann, wenn die Bedingungen dafür im gesamten Hoheitsgebiet des Staates erfüllt sind. Der Beschluss des Gerichts in Rom stellt die Grundlage des gesamten Albanien-Plans, für den die Regierung Meloni über fünf Jahre mehr als 600 Millionen ausgeben will, ernsthaft in Frage.

Italien hat zwei Aufnahmezentren in Albanien errichtet, wo Asylanträge bearbeitet werden sollen. Ein erstes Schiff mit Migranten erreichte am Mittwoch die Hafenstadt Shengjin. Das Vorgehen beruhte auf der ersten Vereinbarung, bei der ein EU-Land Migranten in ein Nicht-EU-Land umleitet, um irreguläre Ankünfte zu verhindern.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten