Zwei Jahre und drei Monate Haft für für das CIA-Entführungsopfer.
Der Deutsch-Libanese Kahled el-Masri muss wegen einer Attacke auf den Neu-Ulmer Bürgermeister Gerold Noerenberg ins Gefängnis. Das Landgericht Memmingen verurteilte das CIA-Entführungsopfer am Dienstag mehr als ein halbes Jahr nach seiner Tat wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Die Richterin Brigitte Grenzstein argumentierte, es gebe keine günstige Sozialprognose oder Hinweise darauf, dass sich der 46-Jährige künftig an die Gesetze halten werde. Noerenberg brach sich bei der Attacke ein Fingergelenk und wurde am Auge verletzt.
Äußerte sich nicht
Der Verurteilte gilt seit seiner
Verschleppung durch den US-Geheimdienst als traumatisiert. Er hat sich
während des Prozesses nicht geäußert. Masri wurde laut Münchner
Staatsanwaltschaft im Dezember 2003 von CIA-Agenten von Mazedonien, wo er
einen Urlaub verbringen wollte, nach Afghanistan verschleppt und dort fünf
Monate gefangen gehalten, ständigen Verhören unterzogen und schwer
misshandelt. Danach wurde er nach Europa zurückgeflogen und in Albanien auf
freien Fuß gesetzt.
Die Argumentation der Verteidigung, dass der Staat kein Recht habe, Masri zu verurteilen, da der Staat dem Mann zuvor auch nicht geholfen habe, nach seiner Entführung zu seinem Recht zu kommen, wies die Richterin zurück. "Das gibt dem Angeklagten nicht das Recht, dass er Straftaten begeht", betonte sie. Verteidiger Manfred Gnjidic hatte gesagt: "Wenn der Staat ihn alleine lässt, kann er nicht beanspruchen, ihn zu verfolgen." Das CIA-Opfer glaube seit Jahren, Geheimdienste verfolgten ihn und wollten ihn brechen oder rekrutieren.
Für schuldfähig befunden
Masri selbst reagierte
ungehalten auf das Urteil und brach sein Schweigen. Er unterstellte in
schwer verständlichen Worten, dass er nun gezwungen werden solle, mit den
Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre
und drei Monate Haft gefordert. Am Vormittag hatte ein Gutachter Masri für
schuldfähig befunden. Er sei durch das, was ihm geschehen sei, an der Seele
verletzt; seine Persönlichkeit sei verändert, befand der Experte. Der
Angeklagte sei aber für das, was er tue, verantwortlich, es gebe keine
Hinweise auf eine verminderte Schuld- oder Einsichtsfähigkeit.