Der geplante Lokführerstreik der deutschen Gewerkschaft GDL ist am Dienstagabend vom Landesarbeitsgericht Hessen in 2. Instanz bestätigt.
Im Güterverkehr begann der Streik um 18 Uhr, im Personenverkehr soll er am Mittwoch um 2 Uhr beginnen - und auch Reisende von und nach Deutschland treffen. Der Streik trifft zwar nicht den ÖBB-Verkehr übers Deutsche Eck, aber die Fernverbindungen der Deutschen Bahn (DB) und der ÖBB nach München oder noch weiter nach Norden.
Denn Züge mit Start oder Ziel in Deutschland fahren in Österreich nur zum jeweiligen Grenzbahnhof oder fallen ganz aus, da die Lokführer an der Grenze getauscht werden. Wobei jedoch Züge über die Brenner-Strecke teilweise bis München geführt werden, so die ÖBB. ÖBB- und DB-Kunden können mit ihren Tickets laut APA-Informationen auf den stündlich verkehrenden Nahverkehr Salzburg-München umsteigen. Züge der Westbahn fahren bis München, da die Lokführer nicht an der Grenze getauscht werden.
Der Antrag der Bahn werde zurückgewiesen, erklärte Richter Michael Horcher in Frankfurt. Weitere juristische Mittel gegen den dreitägigen Arbeitskampf sind nicht möglich. Der Streik trifft Millionen Bahn-Reisende, vor allem im Fernverkehr. Von Mittwoch 2.00 Uhr bis Freitag 18.00 Uhr will die GDL zum dritten Mal in der Tarifrunde den Zugverkehr weitgehend lahmlegen. Güterzüge stehen schon seit Dienstagabend still.
"Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht"
"Wir sind angegriffen worden, und an dieser Stelle haben wir Recht bekommen zum wiederholten Mal", sagte GDL-Chef Claus Weselsky nach der Verhandlung. "Wir sind froh, dass wir unsere grundgesetzlich geschützten Rechte weiter ausüben dürfen." Die Bahn bedauerte die Entscheidung. "Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung aber akzeptieren", erklärte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE. Der 64-Stunden-Streik sei vollkommen unnötig. Die GDL müsse sich jetzt in den Verhandlungen nach dem Entgegenkommen der Bahn bewegen, forderte Weh. Eine Annäherung zeichnete sich nicht ab. Über eine Schlichtung sei bisher nicht gesprochen worden, ergänzte Weh.
Die Deutsche Bahn konnte sich nicht mit dem Argument durchsetzen, die GDL sei nicht mehr tariffähig, weil sie letztes Jahr die Leiharbeitsgenossenschaft Fair Train gegründet habe und es deshlab Interessenskonflikte geben könne. Diese Frage könne in der kurzen Zeit des Eilverfahrens nicht zweifelsfrei entschieden werden, erklärte Richter Horcher. Eine offensichtliche Tarifunfähigkeit der GDL liege hiernach nicht vor. Eine Interessenkollision könne es geben. "Aber dass kann nicht dazu führen, die Tariffähigkeit insgesamt in Frage zu stellen", sagte der Arbeitsrechtler. "Das wäre eine immens weitreichende Rechtsfolge." Das müsse in dem von der Bahn angestoßenen Hauptverfahren am Landesarbeitgericht geklärt werden. Das Unternehmen bekräftigte, das Verfahren weiter zu verfolgen.
Die Deutsche Bahn hatte kürzlich ein neues Angebot vorgelegt, mit dem sie erstmals im Hauptstreitpunkt Arbeitszeit auf die Gewerkschaft zuging. Die GDL fordert eine Verkürzung der Arbeitszeit von 38 auf 35 Stunden pro Woche für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn bietet Wahlmodelle an, die aus Sicht der GDL unakzeptabel sind, da die Bezahlung der Arbeitszeitverkürzung entsprechend gesenkt würde. Auf die Aufforderung des Arbeitgebers zu einer neuen Verhandlungsrunde am Mittwoch ging Weselsky weiterhin nicht ein. Die jüngste Offerte sei kein inhaltliches Angebot. Seinen Triumpf vor Gericht würde der bald scheidende Gewerkschaftsboss gerne in Berlin feiern. "Es ist etwas schwer mit dem Feiern, der letzte Zug ist weg", sagte er.
Notfahrplan tritt in Kraft
Die Deutsche Bahn setzt während des mehrtägigen Streiks der Lokführergewerkschaft GDL erneut auf einen Notfahrplan. "Wie auch schon in den vergangenen Streiks werden wir 20 Prozent unserer Fernverkehrszüge fahren können", sagte DB-Konzernsprecherin Anja Bröker am Dienstagabend in Berlin. Die Bahn könne nur das Beste aus dieser Situation machen: "Wir sind vorbereitet mit unseren Kolleginnen und Kollegen, doch noch 20 Prozent Personenverkehr anbieten zu können."
"Und auch im Regionalverkehr müssen wir unser Angebot massiv einschränken", sagte Bröker. Auch dort werde nach einem Notfallplan gefahren. Die Auswirkungen seien regional sehr unterschiedlich. Für diejenigen, die auch mit S-Bahnen und Regionalzügen unterwegs sein wollen, empfehle sich der vorherige Blick in Auskunftsmedien der Deutschen Bahn.
Fahrgästen sei zu empfehlen, ihre Reise zu verschieben. Diejenigen, die fahren müssten, sollten sich in den Auskunftsmedien erkundigen, ob die Verbindungen nach dem Notfahrplan stattfinden. Die Tickets behielten ihre Gültigkeit. Wer für Mittwoch, Donnerstag oder Freitag gebucht habe, könne diese Tickets auch später noch nutzen. Sie blieben gültig, hieß es. Die Zugbindung sei aufgehoben und auch eine Stornierung sei möglich nach den gesetzlichen tariflichen Fahrgastrechten, sagte Bröker weiter.