Auf Gericht und Abgeordneten

Anschläge in Afghanistan fordern elf Tote

05.06.2016

Ein Abgeordneter kam ums Leben, auch drei Attentäter wurden getötet.

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Die Angriffe auf Regierungsinstitutionen in Afghanistan häufen sich. Die UN zählt seit Jänner allein 18 Anschläge der Taliban auf Richter, Anwälte und Gerichtspersonal. Am Sonntag starben wieder sieben Zivilisten. Auch ein Abgeordneter kam ums Leben.

Bei Anschlägen in Afghanistan sind am Sonntag acht Zivilisten und drei Attentäter getötet worden.

Abgeordneter tot
Der afghanische Abgeordnete Scher Wali Wardak kam ums Leben, als eine in einem Stromkasten vor seinem Haus in Kabul platzierte Bombe explodierte. Der Sprecher des Innenministeriums, Sedik Sedikki, bestätigte seinen Tod per Kurznachrichtendienst Twitter am Sonntag. Elf Menschen seien verletzt worden. Medien meldeten, der Sprengsatz sei an seinem Tor explodiert, als Wardak gerade heimkehrte. Wardak sei auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben. Zu den Tätern gab es zunächst keine Hinweise.

Wardak war Abgeordneter für die unsichere Provinz Wardak und Bruder des prominenten ehemaligen Bildungsministers Faruk Wardak.

Angriff auf Gericht
Am Morgen hatten drei Taliban-Kämpfer bei einem Angriff auf ein Gerichtsgebäude in der Provinz Logar sieben Zivilisten getötet. Unter den Opfern war laut Polizei auch der neue Oberstaatsanwalt der Provinz. Er sollte gerade vorgestellt werden, als drei Extremisten das Gericht stürmten. 23 Menschen seien verletzt worden, sagte ein Gouverneurssprecher. Auch die drei Angreifer seien getötet worden.

Die Taliban bekannten sich zu dem Angriff. Er sei Vergeltung für die Hinrichtung von sechs Kämpfern durch die Regierung.

Tat scharf verurteilt
Die politische Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan, UNAMA, verurteilte die Tat am Sonntag scharf. Seit dem 1. Jänner hätte sie "18 separate Angriffe auf Richter, Anwälte und Gerichtspersonal" registriert. Dabei seien 32 Menschen getötet und 67 verletzt worden. Weiter hieß es in der Erklärung, "Gerichtsbeamte und andere Zivilisten dürfen niemals als Konfliktparteien wahrgenommen werden. Deshalb sollten sie nicht angegriffen werden."

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