London
Assange darf ausgeliefert werden
29.05.2012
Das Höchstgericht hat entschieden: Wikileaks-Boss muss nach Schweden.
Der Oberste Gerichtshof in London hat am Mittwoch einen Berufungsantrag von Wikileaks-Gründer Julian Assange zurückgewiesen. Der Antrag des 40-jährigen Australiers werde abgelehnt, sagte Gerichtspräsident Nicholas Phillips. Die Entscheidung der Richter fiel mit fünf zu sieben Stimmen. Eine vorinstanzliche Entscheidung zur Auslieferung wird damit aufrechterhalten.
Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Courts vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht.
Im Februar 2011 hatte die britische Justiz in erster Instanz Assanges Auslieferung an Schweden verfügt. Der 40-jährige politische Aktivist ging daraufhin den Weg durch die Instanzen. Assange steht derzeit in Großbritannien unter Hausarrest.
Sexueller Missbrauch
Assange wird in Schweden vorgeworfen, mit zwei Frauen ohne deren Einwilligung ungeschützten Sex gehabt zu haben. Allerdings gibt es keine Anklage gegen Assange in Schweden, er soll nach Angaben der Staatsanwälte zunächst nur befragt werden. Der Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Wikileaks hatte 2010 mit der Veröffentlichung von Depeschen der US-Diplomatie und von geheimen Unterlagen zum Afghanistan- und Irak-Krieg den Zorn Washingtons auf sich gezogen.
Assange fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung Zehntausender geheimer US-Depeschen den Zorn der Regierung auf sich zog. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshof in London, kann Assange nur noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.