WikiLeaks-Gründer

Assange wird vorerst nicht an USA ausgeliefert

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Der in London inhaftierte WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf vorerst nicht von Großbritannien in die USA ausgeliefert werden 

Der Londoner High Court entschied am Dienstag, dass der 52-Jährige weiter juristisch gegen eine Überstellung an die USA vorgehen darf, wo er wegen der Veröffentlichung von Geheimdokumenten angeklagt ist - falls die USA nicht binnen drei Wochen mehrere Garantien hinsichtlich seiner Behandlung nach einer Auslieferung abgeben.

Das Gericht forderte die US-Behörden auf, zunächst ausreichend zu belegen, dass Assange sich in den USA auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung stützen könne. Dieser gewährleistet unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit. Zudem verlangte das britische Gericht eine Zusage, dass Assange in den USA nicht die Todesstrafe droht. Sollte es in diesen Fragen keine "zufriedenstellenden Zusicherungen" geben, werde Assange die Erlaubnis erteilt, gegen seine Auslieferung in Berufung zu gehen. Eine weitere Anhörung wurde für den 20. Mai angesetzt.

Juristischer Erfolg

Assanges Anwälte waren damit in wichtigen Punkten erfolgreich. Das Gericht schloss sich aber nicht ihrem Argument an, dass das Verfahren in den USA gegen Assange politisch motiviert sei und er deshalb gegen seine Auslieferung in Berufung gehen dürfe. Nach Angaben seiner Unterstützer drohen Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Ihm werden dort mehrere Vergehen vorgeworfen, darunter Verrat, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte. Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.

Das Urteil am Dienstag nach einer zweitägigen Anhörung war mit großer Spannung erwartet worden. Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäußert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden.

Assange sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.
 

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