Auslieferung nach Schweden

Assange scheitert mit Einspruch

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Wikileaks-Gründer bleibt nur noch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seinem Einspruch gegen seine Auslieferung auch vor dem höchsten britischen Gericht gescheitert. Das teilte der Supreme Court am Donnerstag in London mit. Der wegen der Veröffentlichung von US-Geheimdokumenten weltweit bekannte australische Internetaktivist kann damit entweder binnen einer Frist nach Schweden ausgeliefert werden oder vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg ziehen.

Ende Mai hatte das Gericht grünes Licht für Assanges Auslieferung gegeben. Es billigte aber den Anwälten für einen Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens eine Frist von 14 Tagen zu. Damit wurde Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben.

Assange hat nur noch eine Chance
Assanges Verteidigung kann jetzt noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Die Straßburger Richter haben die Möglichkeit, eine Auslieferung vorläufig zu stoppen. Rechtsexperten halten das aber für wenig wahrscheinlich.

Assange werden in Schweden Sexualdelikte vorgeworfen. Der 40-jährige Australier weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Er fürchtet, letztlich an die USA ausgeliefert zu werden, wo er wegen der Veröffentlichung tausender geheimer US-Depeschen, unter anderem zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan, den Zorn der Regierung auf sich gezogen hat.

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