Wegen Anti-Baby-Pille

Bayer auch in Deutschland verklagt

30.05.2011

Konzern steht wegen des Thrombose-Risikos seiner Verhütungsmittel vor Gericht.

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Wegen des Thrombose-Risikos seiner Verhütungsmittel muss sich Bayer auch in Deutschland vor Gericht verantworten. Eine 26-jährige Patientin, die die Bayer-Pille Yasminelle vor zwei Jahren mehrere Monate einnahm und im Oktober 2009 eine beidseitige Lungenembolie erlitt, habe Zivilklage gegen Bayer eingereicht, sagte ihr Anwalt Martin Jensch am Montag zuR Nachrichtenagentur Reuters. Seine Mandantin wolle vor dem zuständigen Landgericht in Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg Schmerzensgeld und Schadenersatz erstreiten, sagte Jensch. "Wir haben die Forderungen bisher nicht beziffert, aber sie werden im Bereich von 200.000 Euro liegen." Über die Klage berichtete auch die "WirtschaftsWoche".

8.000 Klagen anhängig
Weltweit sind nach Angaben von Bayer rund 8.000 Klagen im Zusammenhang mit den Verhütungsmitteln der Produktfamilie Yaz und Yasmin anhängig, zu der auch Yasminelle gehört. Aus Deutschland sind bisher keine solchen Klagen öffentlich bekannt geworden. Anwalt Jensch kritisiert, dass Deutschlands größter Pharmakonzern die Pille als besonders schonend für den Organismus beworben habe, obwohl das Mittel mit dem Wirkstoff Drospirenon Studien zufolge das Thrombose-Risiko erhöhe.

Ein Bayer-Sprecher wies die Vorwürfe zurück. Der Leverkusener Konzern sei weiter vom positiven Nutzenprofil seine Pille überzeugt und werde sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen. Bisher habe Bayer die Klageschrift aber noch nicht erhalten.

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