Flüchtlinge

Bayern führt Wohnsitzpflicht ein

31.08.2016

Dadurch verhindere man die Bildung von Parallelgesellschaften.

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Im deutschen Bayern dürfen die Behörden ab 1. September anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben. "Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration", sagte Sozialministerin Emilia Müller am Donnerstag.

Erstes Bundesland

Bayern ist laut Landesregierung das erste deutsche Bundesland, das die Wohnsitzpflicht einführt. Sie basiert auf dem seit Anfang August geltenden deutschen Integrationsgesetz. Ausgenommen von der Regelung sind anerkannte Asylbewerber, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Mit der Zuweisung soll verhindert werden, dass Asylbewerber vor allem in die Großstädte ziehen, wo der Wohnraum ohnehin bereits knapp ist.

Idee auch in Österreich

In Österreich warb zuletzt die SPÖ für eine Wohnsitzpflicht für Asylwerber und anerkannte Flüchtlinge. Auch die ÖVP signalisierte grundsätzlich Zustimmung, will die Wohnsitzpflicht jedoch an die gedeckelte Mindestsicherung koppeln.

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