Antrag abgelehnt
Dutroux bleibt weiter in Haft
18.02.2013
Mutter warnte: "Bin sicher, dass er wieder beginnen würde"
Der belgische Mädchenmörder Marc Dutroux bleibt vorerst in Haft. Die Brüsseler Haftprüfungskammer lehnte am Montag den Antrag des 56-Jährigen ab, seine restliche Strafe mit einer elektronischen Fußfessel im Hausarrest abzusitzen. Die Gefahr, dass der Sexualstraftäter rückfällig werde, sei zu hoch, hieß es zur Begründung. Dutroux habe absolut keine Aussicht darauf, wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden.
Dutroux war 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er sechs Mädchen entführt, vergewaltigt und gefoltert hatte, vier von ihnen starben. Die Morde plus Justizpannen hatten weit über die Grenzen Belgiens hinaus für Aufsehen gesorgt.
Seit mehr als 16 Jahren sitzt der Pädophile im Gefängnis. Seine Ex-Frau und Komplizin Michelle Martin war im Sommer 2012 freigelassen worden. Im Gegensatz zu ihr gilt Dutrouxs Ansinnen aber als aussichtslos.
Psychiatrische Sachverständige und die Gefängnisleitung hatten in Gutachten von einer Freilassung abgeraten, berichteten mehrere Medien. Darauf habe sich das Gericht bei seiner Entscheidung gestützt. Demnach halten die Experten bei Marc Dutroux die Rückfallgefahr für zu hoch. Zudem habe der landesweit bekannte Mörder wenig Chancen auf einen Job und eine Wohnung.
Selbst die Mutter von Marc Dutroux sprach sich gegen eine vorzeitige Haftentlassung ihres Sohnes aus. "Ich bin sicher, dass er wieder beginnen würde", sagte Jeannine Dutroux dem Magazin der Zeitung "Le Soir". Es war das erste Mal seit langer Zeit, dass die 78-jährige Mutter sich in der Öffentlichkeit äußerte.
Das Gericht verkündete sein Urteil am Montag in Abwesenheit von Dutroux. Bei der ersten Anhörung vor zwei Wochen war der 56-Jährige vor Gericht erschienen, allerdings streng abgeschirmt von der Öffentlichkeit. Proteste blieben am Montag aus; im Gerichtssaal erschien der Vater eines der getöteten Mädchen Eefje, Jean Lambrecks.
Nach belgischem Recht ist es möglich, dass Verurteilte einen Antrag auf Freilassung stellen, wenn sie ein Drittel der Strafe abgesessen haben. Im Fall des Wiederholungstäters Dutroux entspricht das 16 Jahren. Diese Frist wäre unter Berücksichtigung früherer Gefängnisstrafen am 30. April 2013 erreicht.
Trotz der negativen Entscheidung dürfte der Pädophile nicht locker lassen. Nach Auskunft des Gerichts kann der Häftling im Februar 2014 einen neuen Antrag stellen. Am Montag entschied das Gericht nur über die Auflagen für den Fall, dass der Schwerverbrecher jemals wieder auf freien Fuß kommen sollte. Dabei lehnten die Richter die Fußfessel, mit der Dutroux aus dem Gefängnis wollte ab.
Freilassung erst in einem späteren Verfahren
Ob eine Freilassung überhaupt in Frage kommt, könnte in einem späteren Verfahren entschieden werden. Sachverständige und die Gefängnisleitung müssten in Gutachten zu dem Ergebnis kommen, dass von dem Kriminellen keine Gefahr mehr ausgeht.
Die "Affäre Dutroux" hatte in den 1990er-Jahren ganz Belgien erschüttert. Dutroux entführte sechs Mädchen, missbrauchte sie und folterte sie in einem geheimen Verlies seines Kellers. Dort starben vier von ihnen. Seine damalige Frau und Komplizin Michelle Martin half bei der Jagd auf Mädchen und ließ zwei im Keller verhungern. Die 53-Jährige kam im vergangenen Sommer unter Auflagen frei und lebt in einem Kloster in der Nähe von Namur.
Wegen des öffentlichen Protests gegen die Freilassung von Michelle Martin hat Belgien vor kurzem schärfere Regeln beschlossen, wenn Kriminelle vorzeitig auf freien Fuß kommen. Diese gelten allerdings nicht rückwirkend.