Deutschland
Berlin: Keine Sozialhilfe für EU-Ausländer
28.04.2016
Der Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums geht in die Ressortabstimmung.
Die deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten einem Zeitungsbericht zufolge drastisch beschränken. EU-Bürger sollten künftig grundsätzlich von Hartz-IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben hätten.
Gesetzesentwurf
Dies berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, den das Arbeitsministerium jetzt fertiggestellt habe. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf weiter, der nun in die Ressortabstimmung gehe.
Einmalige Überbrückungsleistungen
Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen seien, sehe der Gesetzentwurf einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhielten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.
Anspruch auf Sozialhilfe
Das deutsche Bundessozialgericht in Kassel hatte kürzlich festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen, fürchten zusätzliche Milliardenkosten und dringen auf Abhilfe des Gesetzgebers.