Ex-Premier habe jedoch nicht das wahre Alter der Marokkanerin gekannt.
Das Mailänder Berufungsgericht hat am Donnerstag die Begründung für den im Juli beschlossenen Freispruch im Prozess gegen Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi
veröffentlicht. Berlusconi war wegen Amtsmissbrauch und Sex mit der minderjährigen Nachtklubtänzerin Karima El Marough, alias "Ruby Herzensbrecherin"
, angeklagt.
Laut den Berufungsrichtern, die den Ex-Premier nach einem mehrmonatigen Prozess überraschend freigesprochen hatten, hatte Berlusconi zwar die junge Marokkanerin für Geschlechtsverkehr bezahlt, er habe jedoch nicht das wahre Alter Rubys gekannt, die als 17-Jährige 2010 in seiner Residenz verkehrte. Es gebe außerdem keine Beweise, dass Berlusconi, der 2010 als Premier amtierte, Druck auf die Polizei ausgeübt habe, um die wegen Diebstahl festgenommene Ruby aus dem Polizeigewahrsam zu entlassen. Wegen dieses Vorfalls war Berlusconi wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht gelandet. Erstinstanzlich war er 2013 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Berufung möglich
Die Mailänder Staatsanwälte, die 2010 die Ermittlungen gegen Berlusconi im Fall Ruby aufgenommen hatten, können jetzt beim Kassationsgericht in Rom, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, Berufung gegen den Freispruch einreichen. Mit einem letztinstanzlichen Urteil wäre dann voraussichtlich im kommenden Jahr zu rechnen.
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Lele Mora, Showgirl-Manager
Im August 2013 war Berlusconi wegen Steuerbetrugs letztinstanzlich zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Daraufhin war er im November aus dem Parlament ausgeschlossen worden. Wegen einer Amnestie wurde die Strafe auf ein Jahr reduziert. Als alternative Strafmaßnahme leistet Berlusconi seit Mai einmal wöchentlich Sozialdienst. Der Medienzar ist Chef der rechtskonservativen Oppositionspartei Forza Italia.