Vom Gericht in Siena
Berlusconi vom Vorwurf der Zeugenbestechung freigesprochen
21.10.2021Ähnlicher Prozess läuft noch in Mailand.
Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist am Donnerstag von einem Gericht in Siena vom Vorwurf der Zeugenbestechung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Medienmogul vier Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Dem Ex-Regierungschef wurde vorgeworfen, den Pianisten Danilo Mariani für eine Falschaussage in einem früheren Prozess bezahlt zu haben. Der Pianist wurde vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen.
Mariani hatte bei den als "Bunga-Bunga-Partys" bekannt gewordenen Festen in Berlusconis Residenz nahe Mailand für musikalische Unterhaltung gesorgt. Strittig war bei der juristischen Aufarbeitung der Partys vor allem, ob Berlusconi wusste, dass die marokkanische Tänzerin Karima al-Mahrough alias Ruby damals noch nicht volljährig war. Dem heute 85-Jährigen war vorgeworfen worden, er habe Ruby für Sex bezahlt.
Berlusconi war im ersten Verfahren wegen der Sex-Partys 2013 zunächst verurteilt, im Berufungsprozess 2015 aber freigesprochen worden. Das Gericht hatte zu seinen Gunsten angenommen, dass Berlusconi damals nicht gewusst habe, dass Ruby erst 17 Jahre alt war.
Allerdings wird Berlusconi vorgeworfen, mehrere Zeugen mit Geld, Schmuck und sogar Gütern im Millionenwert dazu gebracht zu haben, über die Partys vor Gericht zu schweigen. Der Medienmogul wird wegen ähnlicher Fälle auch in Mailand noch strafrechtlich verfolgt. Laut Staatsanwaltschaft gab Berlusconi für das Schweigen der Zeugen zwischen 2011 und 2015 zehn Millionen Euro aus, davon gingen allein sieben Millionen an Ruby.
Berlusconis Anwälte begrüßten den Freispruch. "Das ist ein tolles Ergebnis, ich bin wirklich glücklich. Das Urteil überrascht mich nicht: Es ist das richtige Ende eines Prozesses, der vielleicht schon etwas früher hätte beendet werden sollen", kommentierte Berlusconis Anwalt Enrico De Martino. Berlusconi sei nach dem Urteil "erleichtert und zufrieden", so der Verteidiger.