Ukraine

Berufung Timoschenkos abgelehnt

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Die Ex-Ministerpräsidentin wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Das oberste ukrainische Berufungsgericht hat am Mittwoch das Urteil gegen die inhaftierte Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko bestätigt. Timoschenko war im Oktober wegen Amtsmissbrauchs während ihrer Zeit als Ministerpräsidentin zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Anwälte der früheren ukrainischen Ministerpräsidentin hatten den Antrag damit begründet, dass unzulässigerweise das Strafrecht in einer politischen Angelegenheit angewandt worden sei. Es habe keine kriminelle Machenschaften gegeben. Timoschenko war für schuldig befunden worden, 2009 als Regierungschefin ein Gasabkommen mit Russland zum Nachteil der Ukraine abgeschlossen zu haben.

Weiteres Verfahren läuft
Gegen Timoschenko, die seit Wochen wegen eines Rückenleidens behandelt wird, läuft zudem ein weiteres Verfahren wegen Steuervergehen. Sie hat die Vorwürfe, nationalen Interessen geschadet zu haben, stets zurückgewiesen. Die Verfahren seien vielmehr Teil einer von Präsident Viktor Janukowitsch gegen sie geführten politisch motivierten Kampagne. Am 28. Oktober finden Parlamentswahlen in der Ukraine statt.

Timoschenko sieht in ihrer Verurteilung einen persönlichen Rachefeldzug von Staatschef Viktor Janukowitschs und hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nachdem das Urteil wenig später bestätigt wurde, wandte sie sich an das oberste Berufungsgericht. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich derzeit mit einer Beschwerde Timoschenkos unter anderem gegen ihre Haftbedingungen.

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