EU-Austrittsverfahren
Britisches Unterhaus verabschiedete Brexit-Gesetz
13.03.2017
Gesetz muss noch vom House of Lords angenommen werden.
Das britische Unterhaus hat am Montag das Gesetz zum Beginn des EU-Austrittsverfahrens verabschiedet. Die Abgeordneten strichen zwei zuvor vom Oberhaus eingeführte Zusätze. Das Gesetz muss nun noch abschließend vom House of Lords angenommen werden, das gilt als Formsache.
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