Deutschland
Bundestag verschärft Ausländerrecht
17.03.2011
Strengere Regeln für in Deutschland lebende Migranten.
Ein vom Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb beschlossenes Gesetz sieht Sanktionen für den Fall vor, dass Neuzuwanderer nicht in ausreichendem Maße an den verpflichtenden Integrationskursen teilnehmen. Solange ein entsprechender Unterricht, in dem auch Deutsch gelehrt wird, nicht absolviert ist, wird die Aufenthaltserlaubnis jeweils nur für höchstens ein Jahr gewährt. Die Opposition sprach sich gegen die Neuregelung aus und votierte bei der Abstimmung dagegen.
Gegen Zwangsehen
Mit dem Gesetz wird außerdem stärker gegen Zwangsehen vorgegangen. Ausländerinnen, die in ihr Herkunftsland verschleppt werden oder dort zu einer Ehe gezwungen werde, erhalten ein eigenständiges Rückkehrrecht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Frau in Deutschland gut integriert war. Zudem muss eine Ehe künftig drei Jahre bestehen, bevor einem ausländischen Partner daraus ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwächst. Zwangsverheiratung wird durch die Neuregelung ein eigenständiger Straftatbestand.
Integrationsdefizite abbauen
Der neue deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) rechtfertigte die Neuregelungen in seiner ersten Bundestagsrede als Ressortchef. "Menschen, die bei uns leben, sollten sich nach den hiesigen freiheitlich-demokratischen Werten richten." Zwar lebten viele Ausländer gut integriert in Deutschland, bestehende Defizite müssten aber abgebaut werden. "Wir wollen ein wirkliches Miteinander, kein Nebeneinander und schon gar kein Gegeneinander", sagte der Innenminister.