Ein Bar-Besitzer verweigert seit kurzem Gästen mit dem Sternzeichen Widder den Zutritt zu seinem Lokal.
Ein Nachtclub-Betreiber in den USA, der Gästen mit dem Sternzeichen Widder den Zutritt verwehrt, hat eine Debatte über Sternzeichen-Diskriminierung entfacht. Die Meinungen gehen stark auseinander. Während der Clubbetreiber seine Entscheidung mit häufigeren Störungen durch Widder begründet, sehen Kritiker darin eine klare Form von Diskriminierung. Zur Verwunderung vieler bekommt der Besitzer sogar teilweise Zuspruch von Widdern: „Ja, ich kann von einer Sekunde auf die andere explodieren!“
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FBI wertet „Störenfriede“ aus
Um dieser Thematik auf den Grund zu gehen, wertete das FBI der „gefährlichen“ Sternzeichen aus. Tatsächlich schaffte es das Sternzeichen Widder unter die Top 5. Am auffälligsten sind demnach Krebse.
Astrologen hingegen betonen die Komplexität der Astrologie und warnen vor einer pauschalen Verurteilung. Sie weisen darauf hin, dass das Sternzeichen nur ein Faktor in einem komplexen Geburtshoroskop ist.
Diskriminierung nach Sternzeichen: Rechtlich ein Graubereich
In Österreich ist die Diskriminierung aufgrund von geschützten Merkmalen wie Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit verboten. Das Sternzeichen zählt jedoch nicht explizit zu diesen Merkmalen. Laut dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz ist eine Auswahl oder ein Ausschluss aufgrund des Sternzeichens grundsätzlich zulässig, sofern kein anderer diskriminierender Grund vorliegt.
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Auch Fall in Österreich sorgte für Wirbel
Tatsächlich trat vor Jahren ein ähnlicher Fall auf, als ein österreichisches Unternehmen gezielt nach Mitarbeitern bestimmter Sternzeichen suchte. Die Arbeiterkammer sah darin damals jedoch keine Diskriminierung. Dennoch stellt sich die Frage, ob solch eine Praxis mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist.