Gewichtsobergrenze

Das bringt die neue Führerschein-Richtlinie der EU

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Die bevorstehende vierte Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie bringt umfassende Änderungen für Autofahrer in Europa mit sich, allen voran für E-Autofahrer.

Eine der wichtigsten Neuerungen der EU-Führerschein-Richtlinie betrifft die zulässige Gesamtmasse für Fahrzeuge der Führerscheinklasse B. Bisher dürfen diese maximal 3,5 Tonnen wiegen - künftig wird die Grenze auf 4,25 Tonnen angehoben. Allerdings gilt das nicht für alle Fahrzeuge, sondern hauptsächlich für Elektroautos. Brisant: Um gleich schwere Verbrenner-Modelle zu steuern, benötigt man einen C1-Führerschein! Diese Regelung kommt übrigens nicht zur Anwendung bei Fahranfängern in der Probezeit.

Erleichterung für E-Fahrzeuge?

Da E-Autos aufgrund ihrer Akkus tendenziell schwerer sind als vergleichbare Verbrenner, könnte es hier in Zukunft zu einer ungleichen Behandlung kommen. Im Klartext bedeutet das eben, dass Käufer eines schweren SUV's mit Verbrennungsmotor einen anderen Führerschein benötigen könnten als bei einem ähnlichen E-Auto. Der anhaltende Trend zu SUVs könnte durch diese Regelung dazu führen, dass mehr Kunden auf Elektroantriebe umsteigen, was der Umwelt zugutekommen könnte.

Umsetzung bleibt Mitgliedsstaaten überlassen

Obwohl die geplanten Änderungen sinnvoll erscheinen, bleibt die Frage, wie und ob die einzelnen EU-Staaten diese umsetzen werden. Mit der voraussichtlichen Verabschiedung der neuen Richtlinie im Sommer 2025 wird den Mitgliedsstaaten viel Freiraum gelassen. Das könnte zu unterschiedlichen Regelungen führen, was bedeutet, dass sich Europas Autofahrer auf eine ungewisse Zukunft einstellen dürfen.

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