Telefon- und Internetdaten sollen zehn Wochen gespeichert werden.
Daten zur Telefon- und Internetkommunikation der Bürger sollen in Deutschland künftig zehn Wochen lang systematisch gespeichert werden. Die gesammelten Daten sollen Ermittlern bei der Aufklärung schwerster Verbrechen helfen, sagten die Bundesminister für Justiz und Inneres, Heiko Maas und Thomas de Maiziere, am Mittwoch in Berlin.
Opposition empört
Die Opposition kritisierte die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als illegalen Eingriff in die Grundrechte. Mit ihrer Einigung auf gemeinsame Leitlinien zur anlasslosen Speicherpflicht von Verbindungsdaten beendeten Maas und de Maiziere einen langen Streit, der bereits die Vorgängerregierung aus Union und FDP entzweit hatte. De Maiziere sprach von einem "wirksamen und maßvollen Ergebnis", das er in "stundenlangen persönlichen und auch strittigen Gesprächen" mit Maas erreicht habe. Maas betonte: "Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen."
Emails ausgenommen
Von der Speicherung ausgenommen sind Emails. Auch die Inhalte der Kommunikation sowie die von Bürgern aufgerufenen Internetseiten sollen nicht gespeichert werden. Allerdings unterliegen die Verbindungsdaten der Speicherpflicht - also etwa die Rufnummern der am Gespräch beteiligten Telefonanschlüsse, Zeitpunkt und Dauer sowie bei Internetnutzern die IP-Adressen. Für Handy-Daten, die Rückschlüsse auf den Standort zulassen, gilt eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen.
Für die Speicherung zuständig sollen nicht staatliche Stellen sein, sondern die Telekommunikationsunternehmen selbst. Nach Ablauf der Frist müssen sie die Daten löschen. Ermittler bekommen nur dann Zugriff auf die Daten, wenn ein Richter dies genehmigt. Die Betroffenen werden informiert. Träger von Berufsgeheimnissen stehen unter einem besonderen Schutz.
Heiße Debatten
Die Vorratsdatenspeicherung ist höchst umstritten. Kritiker nehmen Anstoß daran, dass private Verbindungsdaten massenhaft ohne jeden konkreten Verdacht gespeichert werden. Ihre Befürworter argumentieren, dass die gespeicherten Daten bei der Überführung von Straftätern nützlich sein können.
Es gehe darum, "schwerste Straftaten in Zukunft besser aufklären zu können", sagte Maas. De Maiziere verspricht sich von dem Kompromiss eine "fundamentale Verbesserung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden". Zu Einsatz kommen soll die Datenabfrage bei schweren Delikten wie etwa Mord, Kinderpornografie, Bandendiebstahl, sexuelle Gewalt und Waffenschmuggel.
In den vergangenen Jahren waren zunächst das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht und schließlich eine EU-Richtlinie dazu vor dem EuGH gescheitert. Die deutsche Regierung suchte daher nach einer neuen Lösung.
Die Opposition kritisierte die Leitlinien der Koalition heftig. Linken-Fraktionsvizechef Jan Korte sprach von einem "grundrechtswidrigen Gesetz, das alle unter Generalverdacht stellt". Grünen-Parteichef Cem Özdemir beklagte eine "blinde Datensammelwut".
Die Kritik zielte insbesondere auf Minister Maas, der sich lange gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hatte: Die Opposition warf ihm nun ein Einknicken vor. Lob erhielt der Minister von seinem Parteichef Sigmar Gabriel (SPD). Dieser beklagte, dass die Debatte "gelegentlich allzu emotional und ideologisch" geführt werde.
Die Wirtschaft kritisierte, dass sie durch das neue Gesetz zur Speicherung der Daten gezwungen werde. Dies bedeute "mehr Bürokratie", erklärte der Bundesverband IT-Mittelstand.