Haftbefehl
Deutsche Justiz jagt Assad-Vertrauten
08.06.2018
Chef von Luftwaffen-Geheimdienst weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.
Der deutsche Generalbundesanwalt Peter Frank hat laut einem Bericht des "Spiegel" einen internationalen Haftbefehl gegen einen engen Vertrauten des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad erlassen. Dabei handle es sich um den Chef des syrischen Luftwaffen-Geheimdienstes, Jamil Hassan, berichtete das Magazin am Freitag unter Berufung auf Angaben aus Sicherheitskreisen.
Hassan, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, werde damit weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Der Luftwaffen-Geheimdienst soll zumindest zwischen Frühjahr 2011 und Sommer 2013 Hunderte Menschen geschlagen, vergewaltigt, gefoltert und ermordet haben. Hassan soll von diesen Taten gewusst und sie gebilligt haben. Der Vorstoß der deutschen Behörden ist dem Bericht zufolge der weltweit erste Versuch, hochrangige Mitglieder des Assad-Regimes für ihre Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung und Oppositionelle zur Rechenschaft zu ziehen.
Syrischer Militärfotograf ließ Hassan auffliegen
Dem Ermittlungsverfahren gegen Hassan liegen laut "Spiegel"-Angaben eines syrischen Militärfotografen mit dem Codenamen "Caesar" und weiterer Zeugen zugrunde. Caesar musste im Auftrag des syrischen Regimes Leichen von Gefangenen fotografieren, darunter viele Oppositionelle und Folteropfer. Er floh im Jahr 2013 aus seiner Heimat - und schmuggelte zehntausende Fotos als Beweise gegen das Assad-Regime außer Landes.
Im vergangenen Jahr hatten zudem Folteropfer und weitere frühere Inhaftierte in Syrien beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeigen gegen ihre Peiniger wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingereicht. Dabei hatte das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Antragsteller bei der Ausarbeitung der Anzeigen unterstützt, die sich auch gegen weitere Vertreter syrischer Geheimdienste sowie gegen Angehörige der Militärpolizei richten.
In Deutschland ist es nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip möglich, in Syrien begangene Verbrechen gegen die Menschenrechte vor Gericht zu bringen. Die Bundesanwaltschaft wollte sich auf Anfrage zu dem Bericht nicht äußern.