Deutsche Pkw-Maut:

EuGH-Anwalt lehnt Österreich-Klage ab

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Er sieht darin keine Diskriminierung und schlug vor, die Klage abzuweisen. Das Urteil folgt erst.

Österreich hat mit seiner Klage gegen die deutsche Pkw-Maut am Mittwoch beim EuGH eine Niederlage erlitten. Der EuGH-Generalanwalt schlug vor, die Klage Österreichs abzuweisen. Ein Urteil, das üblicherweise in 80 Prozent dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt, wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

Konkret betont der EuGH-Anwalt, dass das Vorbringen Österreichs, das sich auf eine angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stützt, auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung beruhe.

Die österreichische Regierung ist der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer verbotenerweise diskriminiert, weil deutsche Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut gegeben, Österreich klagte im Jahr 2017 beim EuGH.
 

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