Nach jahrelanger Prüfung
Deutsche stufen Identitäre als rechtsextrem ein
11.07.2019'Identitäre Bewegung' darf nun mit komplettem Instrumentarium an nachrichtendienstlichen Mitteln der Informationsbeschaffung beobachtet werden.
Berlin. Der Bundesverfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung als rechtsextremistisch eingestuft. "Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich infrage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten, und schüren gezielt Feindbilder", erklärte Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang am Donnerstag.
"Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln", sagte Haldenwang. Es dürfe keine Toleranz für Extremisten geben. Die 2012 gegründete Identitäre Bewegung Deutschland (IDB) hat nach Angaben des Geheimdienstes derzeit etwa 600 Mitglieder. Ihre Wurzeln liegen in der französischen Generation Identitaire, die auch in anderen europäischen Staaten Ableger hat.
Wirken in bürgerliches Milieu hinein
Die Anhänger der IDB verstehen sich als intellektuelle Neue Rechte und grenzen sich in ihrem modernen Auftreten bewusst von rechtsextremen Gruppierungen wie den Neonazis ab. Sie wirken damit auch ins bürgerliche Milieu hinein, was sie in den Augen von Sicherheitsexperten besonders gefährlich macht. Anfang des Jahres sorgte die Bewegung mit einer Plakat-Kampagne unter dem Motto "Keine No-Go-Areas" für Aufsehen, die Deutsche als Fremde im eigenen Land darstellte. 2017 charterte die Gruppe ein Schiff im Mittelmeer, um Migranten an der Überfahrt nach Europa zu hindern.
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes sind die Positionen der IDB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IDB ziele darauf ab, Menschen außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren. "Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IDB niemals Teil einer ethnisch pluralistischen Kultur sein", erklärte der Verfassungsschutz. "Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IDB als kulturvernichtend." Ihre Ideologie umschreibt die Bewegung als "Ethnopluralismus".