Uniklinik Frankfurt bereitet sich auf Aufnahme eines Erkrankten vor.
In Deutschland könnte demnächst womöglich ein zweiter Ebola-Patient aus Westafrika behandelt werden. Das Universitätsklinikum in Frankfurt am Main bereitet sich nach Angaben einer Sprecherin vom Donnerstag auf die Ankunft eines Erkrankten vor. "Wir erwarten einen Patienten."
Weitere Informationen würden am Freitag auf einer Pressekonferenz gegeben, sagte sie. Nähere Angaben zu den Hintergründen machte die Sprecherin nicht.
Einer Sprecherin des hessischen Gesundheitsministeriums zufolge war der Transport des Patienten allerdings noch ungewiss. "Die Flugfähigkeit ist nicht geklärt", sagte sie am Donnerstag in Wiesbaden. Eine ursprünglich für Donnerstag geplante Pressekonferenz wurde wieder abgesagt. Auch aus dem Ministerium gab es keine Details zur Art der Behandlungsanfrage oder dem Patienten selbst.
Die Uniklinik Frankfurt gehört zu einem Netzwerk aus Krankenhäusern mit Spezialabteilungen zur Behandlung von Patienten mit hochansteckenden gefährlichen Krankheiten. Am Hamburger Universitätsklinikum wird seit Ende August auf einer identischen Station ein Experte der Weltgesundheitsorganisation WHO behandelt, der sich bei seiner Arbeit in Westafrika mit dem Ebola-Virus infiziert hatte. Dort wütet schon seit Monaten eine Ebola-Epidemie. Mehr als 3.300 Menschen starben bereits.
Im Hamburger Fall hatte die WHO die Behandlung in Deutschland angefragt. Vergleichbare medizinische Spezial-Einrichtungen sind in den Krisenländern nicht vorhanden. Nach Einschätzung von Experten, darunter des für den Gesundheitsschutz in Deutschland zuständigen Robert-Koch-Zentrums (RKI), besteht bei Transport und Behandlung von Ebola-Patienten in Industriestaaten aufgrund der guten technischen und organisatorischen Voraussetzungen kein Risiko. Auch in den USA, Spanien und Großbritannien wurden bereits erkrankte Ebola-Helfer aus Westafrika auf Spezial-Isolierstationen behandelt.
Über den Zustand des Hamburger Ebola-Patienten ist nichts bekannt. Das Hamburger Universitätsklinikum darf sich wegen der ärztlichen Schweigepflicht dazu nicht äußern. Der Erkrankte hat alle Auskünfte untersagt.