EGMR
Kritik an "unmenschlicher" Haft in Ungarn
08.06.2011
Zsigmond Csüllög hat zwei Jahre in Isolationshaft verbringen müssen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg hat dem ungarischen Staat in einem Urteil vorgeworfen, das Verbot der "unmenschlichen und demütigenden Behandlungsweise" gegenüber einem Strafgefangenen verletzt zu haben. Laut Urteil wurde Zsigmond Csüllög unter "unmenschlichen Bedingungen" zwei Jahre in Einzelhaft gehalten und isoliert, wogegen er keinen Einspruch erheben konnte, berichtet die Ungarische Nachrichtenagentur MTI am Mittwoch. Der Mann war 2006 in einem Mafiaprozess wegen Verschwörung zum Mord zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Gefangener rief Straßburg an
Csüllög hatte sich laut Urteilstext an das Straßburger Gericht gewandt, weil seine Zelle in der "besonderen Sicherheitszone" der westungarischen Strafanstalt Sopronköhida unter anderem über kein natürliches Licht und keine ausreichende Lüftung verfügte, die Toilette weder einen Deckel noch einen Sitz hatte und er täglich eine Untersuchung seiner Körperöffnungen über sich ergehen lassen musste. Er sei von der Außenwelt isoliert worden und musste seine Strafe in einer Ein-Mann-Zelle absitzen. Weiter wurden Csüllög außerhalb der Zelle ständig Hand- und Fußfesseln angelegt, die nicht einmal bei Arztbesuchen abgenommen werden durften.
Ungarn muss Gefängnisse umbauen
Aus dem Urteil des Straßburger Gerichtes gehe eindeutig hervor, dass der ungarische Staat die "besonderen Sicherheitszonen" in den Gefängnissen umbauen und die Bedingungen der Gefangenhaltung sowie die Möglichkeiten rechtlicher Schritte verbessern müsse, kommentierte das Ungarische Helsinki-Komitee (MHB). Csüllög wurde durch einen Rechtsanwalt des MHB vertreten.
Das Gericht hatte weiter beanstandet, dass die ungarischen Behörden keine Gründe für die strenge Haft nannten, so dass der Gefangene mangels Begründung keine wirksamen rechtlichen Schritte dagegen unternehmen konnte, wozu laut Europäischer Menschenrechtskonvention ein jeder berechtigt sei.