Ministerium setzt sich über Gesetz hinweg

Eklat: Niqab an Schule erlaubt

11.11.2016

Kulturausschus setzt sich über Gesetz hinweg und erlaubt Schülerin die Vollverschleierung während des Unterrichts.

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© APA/dpa-Zentralbild/Karlheinz Schindler
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Seit Monaten sorgt ein kleines Stückchen Stoff in ganz Europa für hitzige Debatten. Der Niqab, wie auch die Burka, ist vielen christlich geprägten Mitteleuropäern ein Dorn im Auge. Die Diskussion rund um die Vollverschleierung im öffentlichen Raum, lässt dabei die Wogen immer wieder hochgehen. Das politische Reizthema hat jetzt sogar die Schule erreicht. In Niedersachsen sorgt derzeit ein besonders kurioser Fall von „Integrationsmaßnahmen“ für kollektives Kopfschütteln.

In Schule: Muslima darf Niqab tragen
Eine muslimische Schülerin darf nämlich jetzt ganz offiziell in Vollverschleierung am Unterricht teilnehmen. Mehrere Versuche, die 16-jährige zu überreden, den Niqab während des Unterrichts abzunehmen, scheiterten. Alle Bemühungen seitens der Lehrer halfen nichts. Offiziell verstößt die Verschleierung sogar gegen das niedersächsische Schulgesetz, doch den Lehrern waren die Hände gebunden. Damit landete der Fall beim Kulturausschuss und dieser hat jetzt kurios entschieden: Die Schülerin darf weiterhin ihre Verschleierung tragen - und das obwohl das Gesetz das Gegenteil vorschreibt. Der Grund: Es handle sich um einen „besonders gelagerten Einzelfall", der Schulfrieden sei durch das Tragen der Niqab nicht gefährdet und  Sanktionen wie ein Schulverweis, wären dem Integrationsprozess nicht dienlich, so die Stellungnahme des Ministeriums.

In Deutschland sorgt der Fall für Unverständnis. Vor allem die Argumentation, eine Vollverschleierung im Unterricht als Integrationsprozess zu rechtfertigen, lässt die Debatten heißgehen. Der Chefredakteur des deutschen Magazins cicero geht mit der Entscheidung des Kulturausschusses hart ins Gericht: "Genau diese permissive Anything-Goes-Haltung ist es, die viele Menschen in Wallung über einen Staat geraten lässt, der zwar jeglichen Lebensbereich im Privaten wie im Öffentlichen so engmaschig wie möglich durchregulieren will und auch keineswegs vor Sanktionen zurückschreckt – wenn sie denn ohne das Risiko einhergehen, als vermeintlich inhumane Ausgrenzung bestimmter Milieus diskreditiert zu werden. Aber wehe, es geht um kulturelle Eigenarten, die mit der öffentlichen Ordnung nicht in Einklang stehen: Dann wird aus dem Rechtsstaat sehr schnell ein flauschiges Kätzchen, das nur allzu gern etwas von „Integration“ und „Einzelfall“ schnurrt. Der Eiertanz um die Kinderehen in Deutschland lässt grüßen.“

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