Richterliche Erlaubnis

Eltern dürfen Sperma von totem Sohn für künstliche Befruchtung nutzen

06.03.2019

Ein Elternpaar hat die richterliche Erlaubnis erhalten, das Sperma ihres Sohnes zu verwahren.

Zur Vollversion des Artikels
© Symbolbild / Getty Images
Zur Vollversion des Artikels
Ein Elternpaar hat in den USA die richterliche Erlaubnis bekommen, das Sperma seines toten Sohnes verwahren zu lassen und für eine künstliche Befruchtung zu nutzen. Der Kadett der berühmten Militärakademie West Point bei New York war im Alter von 21 Jahren nach einem Skiunfall ums Leben gekommen.
 

Eltern dürfen das Sperma ihres verstorbenen Sohnes sichern

Am Freitag hatten die Eltern einen Antrag bei Gericht eingereicht für die Erlaubnis, das Sperma ihres einzigen Sohnes zu sichern. Andernfalls werde es "unmöglich sein, die Abstammung unserer Familie weiterzutragen, und unser Nachname wird sterben", heißt es Berichten zufolge in dem Antrag.
 

Sohn wollte 5 Kinder großziehen

Der junge Mann habe davon geträumt, eines Tages selbst Vater zu sein und insgesamt fünf Kinder großzuziehen. "Dies ist unsere eine und einzige Chance, Peters Wünsche zu erfüllen und sein unglaubliches Vermächtnis zu erhalten", schrieben die Eltern laut "New York Times".
 

Einzelkind aufgrund der Ein-Kind-Politik in China

Die Familie stammt aus China. Vor allem wegen der dort Jahrzehnte geltenden Ein-Kind-Politik sei er der einzige Mann seiner Generation in der Familie gewesen. An der Akademie war er einer der besten Kadetten seines Jahrgangs. Der junge Mann sollte Medienberichten zufolge am Donnerstag beerdigt werden.
 
Gerichtsverfahren um das Sperma verstorbener Familienmitglieder gibt es immer wieder. 2017 hatte das Oberlandesgericht München einer damals 35 Jahre alten Witwe das Recht verwehrt, sich vom Sperma ihres toten Ehemannes befruchten zu lassen. Im französischen Rennes war 2010 eine damals 39-Jährige mit einem ähnlichen Antrag gescheitert.
 
In Australien hatte eine Frau im vergangenen Sommer dagegen Erfolg: Ihre erhoffte Schwangerschaft stehe nicht im Widerspruch zu den Wünschen ihres Partners, der sich fast zwei Jahre zuvor das Leben genommen hatte, urteilte die Richterin in diesem Fall.
Zur Vollversion des Artikels