Türkei
Erdogan bestätigt abgehörte Telefonate
05.03.2014
Türkischer Premier: Gespräch über Gerichtsverfahren "normal".
Der durch Korruptionsvorwürfe unter Druck geratene türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat die Echtheit von zwei Telefonmitschnitten bestätigt, die nach Einschätzung seiner Kritiker eine illegitime Einflussnahme auf einen Gerichtsprozess und eine Ausschreibung belegen.
Gleichzeitig bezeichnete Erdogan am Mittwoch die erstmals Mitte Dezember aufgetauchten Korruptionsvorwürfe gegen seine Regierung erneut als "Putschversuch".
Im Internet waren in den vergangenen Wochen mehrere Mitschnitte von Telefonaten Erdogans aufgetaucht. Der Ministerpräsident hatte die meisten als Fälschungen zurückgewiesen, einige aber auch bestätigt. So räumte er bereits ein, einen privaten Fernsehsender aufgefordert zu haben, weniger ausführlich über die Opposition zu berichten. Einige Mitschnitte waren offenbar von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der von Erdogan kritisierten Korruptionsermittlungen angeordnet worden. Wer sie jetzt veröffentlicht hat, ist nicht bekannt.
Am Mittwoch nahm Erdogan nun zu einem Mitschnitt Stellung, in dem er mit seinem damaligen Justizminister Sadullah Ergin über einen Prozess gegen den Erdogan-kritischen Medienunternehmer Aydin Dogan spricht. In dem Telefonat ärgert sich Erdogan über einen Freispruch für Dogan; Ergin beruhigt ihn mit dem Hinweis auf höhere Instanzen. Erdogan sagte am Mittwoch, es sei nur normal, wenn er seinen Justizminister bitte, ein bestimmtes Gerichtsverfahren im Auge zu behalten.
In dem zweiten Mitschnitt geht es um die Ausschreibung zum Bau eines Kriegsschiffes. Der Auftrag war zunächst an den Industriekonzern Koc vergeben worden, dessen Haltung während der Gezi-Unruhen im letzten Jahr den Zorn Erdogans erregt hatte. In dem Telefonat fordert Erdogan den Unternehmer Metin Kalkavan auf, trotz abgelaufener Frist ein Konkurrenz-Gebot einzureichen. Der Auftrag an Koc wurde später annulliert. Erdogan sagte dazu, der Kalkavan sei bei der ursprünglichen Ausschreibung übergangen worden.