Bußgeld

Erste Strafen wegen Telefonierens am Steuer in Italien verhängt

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Neue Straßenverkehrsordnung tritt in Italien in Kraft

In Italien kommt es zu den ersten Strafen wegen der neuen drakonischen Straßenverkehrsordnung, die am Samstag in Kraft getreten ist. Die erste Strafe wegen Telefonierens am Steuer wurde in Neapel verhängt. Autofahrer müssen künftig mindestens 250 Euro zahlen, wenn sie sich mit dem Smartphone in der Hand beim Telefonieren oder Chatten erwischen lassen. Für Wiederholungstäter kann sich die Strafe auf bis zu 1.400 Euro und drei Monate Führerscheinentzug erhöhen.

"Wir haben Regeln eingeführt, die Leben retten sollen: Kampf gegen Handys am Steuer, gegen Drogen- und Alkoholmissbrauch, Helm-, Nummernschild-, Versicherungspflicht für E-Scooter: Ich rechne damit, dass die Zahl der Unfälle zurückgehen wird", kommentierte Verkehrsminister Matteo Salvini, der ein starker Unterstützer der neuen Straßenverkehrsordnung war.

Bei Autofahren unter Alkoholeinfluss werden Strafen verschärft

Auch bei Autofahren unter Alkoholeinfluss werden die Strafen verschärft. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, dem wird der Führerschein für drei Jahre entzogen.

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreitet, wird mit Bußgeldern zwischen 173 Euro und 694 Euro belegt. Wird der Verstoß innerhalb einer Ortschaft und mindestens zweimal innerhalb eines Jahres begangen, erhöht sich das Bußgeld auf 220 Euro bis 880 Euro und der Führerschein wird für 15 bis 30 Tage eingezogen.

Kampf gegen Aussetzung von Tieren

Vorgesehen ist der Führerschein-Entzug von sechs Monaten bis zu einem Jahr für Personen, die Tiere auf der Straße aussetzen. Außerdem drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wenn dadurch ein Unfall mit Todesfolge oder Verletzungen verursacht wird.

Das Fahrverbot für "leistungsstarke" Fahrzeuge wird für Führerscheinneulinge von einem auf drei Jahre verlängert. Diese dürfen keine Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 75 kW/t und keine Autos mit einer Höchstleistung von 105 kW/t fahren. Die Leistungsgrenze wurde jedoch etwas aufgeweicht. Nach dem derzeitigen Gesetz liegt die Grenze bei 55 kW/t für Kraftfahrzeuge im Allgemeinen und bei 70 kW/t für Personenkraftwagen.

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