Schwerwiegende Grundrechtsverstöße
EU-Abgeordnete stimmten für Rechtsverfahren gegen Ungarn
25.06.2018
'Es geht um die grundlegenden Spielregeln von Demokratie, Gewaltenteilung und Grundrechte.'
Der Innenausschuss des Europaparlaments hat am Montag in Brüssel mehrheitlich für die Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen Ungarn wegen schwerwiegender Grundrechtsverstöße in dem Land gestimmt. Ungarn wäre nach Polen das zweite Land in der EU mit einem solchen Verfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte gehen kann.
In dem Bericht der niederländischen grünen Europaabgeordneten Judith Sargentini heißt es: "Es besteht die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet, durch Ungarn." Der Rat der EU wird dazu aufgefordert, ebenfalls festzustellen, ob es einen ernsthaften Verstoß gegen die europäischen Werte in Ungarn gibt. Für die Empfehlung des EU-Parlaments stimmten 37 Abgeordneten, dagegen votierten 19.
"Grundlegende Spielregeln"
Die ÖVP-Europaabgeordneten Othmar Karas und Heinz Becker sprachen sich am Montag für eine Aktivierung des sogenannten Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn aus. "Es geht um die grundlegenden Spielregeln von Demokratie, Gewaltenteilung und Grundrechte. Bei Werte- und Rechtsstaatsfragen kann es für eine christdemokratische Volkspartei keine Neutralität geben", betonte Karas. Der Bericht des EU-Parlaments begründe mit konkreten Beispielen, "warum dieser Schritt gesetzt werden muss".
Im April hatte Ungarns Außenminister Peter Szijjarto vor dem Innenausschuss die Vorwürfe zurückgewiesen, wonach in seinem Land Demokratie und Rechtsstaat in ernster Gefahr seien. Szijjarto bezeichnete das Papier vor EU-Abgeordneten als "Ansammlung von Lügen".