Die EU-Kommission will heute drei Vorschläge zur Bewältigung der Krise machen.
Weniger Flüchtlinge kommen nach Europa. Dafür sorgt der Flüchtlingspakt zwischen EU und Türkei. Nun ist es Zeit für Zugeständnisse an Ankara und eine grundlegende Asylreform, meint die EU-Kommission. Reiseerleichterungen für Türken, bessere Flüchtlingsverteilung in Europa und Toleranz für interne Grenzkontrollen: Gleich drei Vorschläge will die EU-Kommission dazu an diesem Mittwoch machen.
Visumfreiheit für Türken
Die EU-Kommission will den von Ankara ersehnten Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der Visumpflicht für türkische Bürger vorschlagen. Es geht um die Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen im eigentlich grenzkontrollfreien Schengen-Raum, dem die meisten EU-Staaten angehören.
Die Behörde wird nach informellen Angaben aber weiterhin auf der Erfüllung aller 72 EU-Bedingungen durch die Türkei beharren. Etwas weniger als zehn davon hat Ankara noch nicht umgesetzt. Den Gesetzesvorschlag präsentiert sie also unter Vorbehalt, damit die EU-Staaten und das Europaparlament mit Beratungen darüber beginnen können. Die Zeit drängt, weil Zieldatum für die Aufhebung der Visumpflicht Ende Juni ist.
Asylreform
Auf dem Prüfstand stehen die Dublin-Regeln, wonach jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Migrant zuerst den Boden der Europäischen Union betritt. Erste Ideen für eine Reform des europäischen Asylsystems hat die EU-Kommission bereits Anfang April vorgelegt - nun legt sie sich fest.
Nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" vom Dienstagabend will die EU-Kommission die Zuständigkeit im Dublin-System beibehalten. Sie schlägt aber einen "korrigierenden Verteilungsmechanismus" vor, zitiert das Blatt aus einem Entwurf. Wenn "die Asylsysteme von Mitgliedstaaten mit einem unverhältnismäßigen Druck konfrontiert sind", würden Asylbewerber in andere EU-Staaten umverteilt.
Die jeweilige Belastungsgrenze hinge demnach von der Wirtschaftskraft und der Bevölkerungszahl eines Landes ab. Auch Flüchtlinge, die ein Land bereits von außerhalb Europas aufgenommen hat, würden berücksichtigt. Wenn diese Grenze erreicht wäre, würde der Korrekturmechanismus zur Flüchtlingsverteilung automatisch greifen. Verweigerern drohen Strafzahlungen: "Das Mitgliedsland, das vorübergehend nicht teilnimmt an der korrigierenden Verteilung, muss pro Bewerber einen Solidaritätsbeitrag von 250.000 Euro an die Mitgliedstaaten richten, die dann für den Bewerber zuständig sind", zitiert die "Welt".
Grenzkontrollen
Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen (das zwar nicht EU-Mitglied ist, aber dem eigentlich reisefreien Schengen-Raum angehört), kontrollieren wegen starken Flüchtlingsandrangs aktuell ihre Grenzen. Frankreich ist ein Sonderfall, weil die Kontrollen hier Folge des nach den Pariser Anschlägen verhängten Ausnahmezustands sind.
Nun will die EU-Kommission eine Verlängerung der Kontrollen in den ersten fünf Ländern um zunächst sechs Monate vorschlagen. Denn die vorübergehenden Grenzkontrollen können laut EU-Recht ausgedehnt werden, wenn der Schengen-Raum insgesamt durch "schwerwiegende Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen" gefährdet ist. Dies sieht die EU-Kommission bei Griechenland gegeben. Eine Verlängerung um jeweils sechs Monate ist mehrmals möglich, bis zu insgesamt zwei Jahren. Österreich und fünf andere EU-Staaten hatten jüngst auf den Schritt gedrängt. Die EU-Staaten müssten dem Vorschlag der Kommission zustimmen.