Lebensmittel
EU: Neue Kennzeichnung vor Beschluss
29.06.2011
Damit soll mehr Information auf den Verpackungen zu finden sein.
Das EU-Parlament wird bei seiner Plenarsitzung kommende Woche in Straßburg neue Standards für Lebensmittelkennzeichnung absegnen. Mit der Neuerung sollen Verbraucher künftig mehr Informationen auf Lebensmitteln finden als bisher.
Analog-Produkte müssen gekennzeichnet sein
So müssen Nährwerte wie Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine und Salz verpflichtend in einer Tabelle angegeben werden. Klare Regeln kommen auch für Produkte wie Analogkäse: Solche Imitate müssen klar erkennbar gemacht werden und dürfen nicht mehr als Käse bezeichnet werden.
Auch Fleisch, das aus mehreren Fleischstücken geformt wird, muss als solches klar gekennzeichnet sein. Dasselbe gilt für derartige Fischprodukte.
Hervorhebung für Allergene
Ebenfalls auf den Produkten aufgelistet werden müssen künftig Allergene; diese müssen in der Zutaten-Liste besonders hervorgehoben werden, um leicht erkannt zu werden. Die Informationen über Allegene müssen - im Gegensatz zu den übrigen Kennzeichnungen - auch auf nicht-vorverpackten Produkten angegeben werden. Wie dies realisiert wird, obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Die Herkunfts-Kennzeichnungspflicht wird auf Frischfleisch (Schwein, Schaf, Geflügel) ausgedehnt. Bisher gab es für bestimmte Lebensmittel (Rind, Honig, Olivenöl, frische Früchte und Gemüse) bereits derartige Bestimmungen. Eine Mehrheit der Parlaments-Abgeordneten wollte eine Ausdehnung dieser Herkunftsbezeichnung auf weitere Lebensmittel, was aber in den Verhandlungen am Widerstand des Rates gescheitert war.
Bessere Lesbarkeit
Ebenfalls vorgeschrieben wird, dass die Angaben auf den Packungen gut lesbar sein müssen. Gleichzeitig sollen kleine und mittlere Unternehmen vor hohen Kosten geschützt werden: Für nicht vorverpackte Produkte sowie handwerklich hergestellte Lebensmittel sind zahlreiche Angaben vorgesehen. Nicht erfasst von der Kennzeichnungspflicht sind alkoholhaltige Getränke. Die Kommission muss aber innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen evaluieren, ob alkoholhaltige Getränke in Zukunft ebenfalls gekennzeichnet werden sollen. Nach dem Parlamentsbeschluss wird der Rat - vermutlich nach der Sommerpause - die Regeln formal beschließen.
Mitglieder sollen Autorität über Gen-Gesetz erhalten
Unterstützen wird das Parlament kommende Woche aller Voraussicht nach die Kommissions-Pläne, die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) den Mitgliedsstaaten zu überlassen. Zwar soll die EU-Lebensmittelbehörde EFSA weiterhin die Unbedenklichkeit dieser Organismen prüfen. Die Mitgliedstaaten sollen von diesen Empfehlungen jedoch abweichen können, ohne die Entscheidung der EFSA direkt infrage zu stellen. Der österreichische EU-Abgeordnete Richard Seeber (V) sagte am Mittwoch in Brüssel dazu, ungeachtet der Zustimmung seiner Fraktion dürfe "der Kampf einiger Mitgliedsstaaten gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen" weitergeführt werden.
Auch Klimaschutz-Kompromiss wird beschlossen
Abgesegnet werden soll auch ein Kompromiss zum Klimaschutz. Damit soll die EU-Kommission aufgefordert werden, einen Gesetzesvorschlag über europäische Klimaziele vorzulegen. Bisher gilt in der EU ein international verbindliches Klimaabkommen als Voraussetzung für die Verschärfung der eigenen Ziele. Der bereits im EU-Umweltausschusses beschlossene Kompromiss sieht vor, dass von der angestrebten CO2-Minderung um 30 Prozent nur 25 Prozent innerhalb der EU-Länder reduziert werden sollen. Ob im Plenum eine Empfehlung für 20 oder 25 Prozent beschlossen wird, ist laut Parlamentskreisen noch unsicher.