Vertragsverletzung

EU stellt Verfahren gegen Ungarn ein

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Das Parlament in Ungarn nahm das umstrittene Notenbank-Gesetz zurück.

Die EU-Kommission sieht die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank nicht mehr gefährdet. Die Brüsseler Behörde stellte ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen das Land am Donnerstag ein. Das umstrittene Notenbankgesetz hatte das Parlament des Landes am 6. Juli zurückgenommen - es war der Grund des Verfahrens gewesen.

Das Gesetz sah ursprünglich vor, dass die Regierung eigene Vertreter in den Währungsrat der Bank schickt. Das Gremium entscheidet über die Höhe der Zinssätze. Auch über Sitzungen und Tagesordnungen sollte es die Regierung informieren. Zudem sollte die Notenbank mit der Finanzaufsichtsbehörde PSZAF zusammengelegt werden. Die EU-Kommission fürchtete um die Unabhängigkeit der Zentralbank.

All diese Änderungen hob das Parlament Anfang Juli auf und machte damit den Weg frei für dringend benötigte milliardenschwere Finanzhilfen von Internationalem Währungsfonds (IWF) und EU. Die EU-Kommission will die Umsetzung der Beschlüsse überwachen. Derzeit sind Vertreter von Kommission und IWF in der Hauptstadt Budapest, um über mögliche Finanzhilfen zu verhandeln. Das von der Staatspleite bedrohte Ungarn hofft auf bis zu 20 Milliarden Euro. Gegen Ungarn läuft auch ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Bedenken im Bereich Justiz.

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