Änderungen
EU und Ungarn: Einigung bei Mediengesetz
16.02.2011
Die EU-Kommissarin ist sehr zufrieden. Vier Bereiche wurde geändert.
Die ungarische Regierung und die EU-Kommission haben sich auf eine Reihe von Änderungen an dem strittigen ungarischen Mediengesetz geeinigt. Die in dem Gesetz vorgesehene Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung werde auf den Bereich des Rundfunks beschränkt.
Auch ausländische Medien können bei Verstößen gegen das ungarische Mediengesetz demnach nicht mehr mit hohen Geldstrafen belegt werden. Ungarn erklärte sich zudem bereit, eine vorherige Zulassungspflicht von Medien aufzuheben. Medien müssen sich nach den neuen Bestimmungen demnach nur mehr binnen 60 Tagen bei den Behörden registrieren lassen. Zudem sei eine Bestimmung eingeschränkt worden, wonach Medien keine Personen oder Gruppen beleidigen dürften. Dies gelte künftig nur noch im Fall von Aufstachelung zum Hass und Diskriminierung, sagte der Sprecher. Kroes sei mit den Änderungen sehr zufrieden, kündigte nach Angaben des Sprechers aber an, die Situation und die Umsetzung weiter zu beobachten.