Syrien
EU verhängt neue Sanktionen gegen Assad
27.02.2012
Konten der syrischen Nationalbank in Europa sollen eingefroren werden.
Die Außenminister der EU werden an diesem Montag neue Sanktionen gegen das Regime des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad beschließen. Bei einem Treffen in Brüssel wollen sie nach Angaben von Diplomaten auch über die Lage in Syrien nach der Volksabstimmung über eine von Assad vorgeschlagene neue Verfassung sprechen, sagten EU-Diplomaten. Die EU-Staaten werden an ihrer Forderung nach einem Ende der Gewalt gegen Oppositionelle und nach einem Rücktritt Assads festhalten, wie es hieß.
Die EU-Minister werden Einreiseverbote gegen sieben Minister Assads verhängen. Auch die Vermögenswerte der syrischen Nationalbank in Europa sollen eingefroren werden, der Handel mit Gold, Edelmetallen und Edelsteinen wird verboten. Reine Frachtflüge zwischen Syrien und der EU werden ebenfalls untersagt. Passagierflüge bleiben aber erlaubt. Bisher gibt es bereits gegen 108 führende Personen des Regimes Visa-Verbote. Ob von der Sperrung syrischer Gelder auch Bankkonten in Österreich betroffen sind, war zunächst unklar.
Referendum in Syrien
Trotz anhaltender Gewalt und Boykottaufrufen der Opposition rief das Regime zur Abstimmung über eine neue Verfassung auf. Während in Protesthochburgen am Sonntag weiter gekämpft wurde, gab Präsident Bashar al-Assad in der Hauptstadt Damaskus medienwirksam und unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen seine Stimme ab. Die seit Wochen belagerte Stadt Homs stand nach Angaben von Aktivisten weiter unter Beschuss.
Wichtigste Neuerung im Verfassungsentwurf ist, dass die Monopolstellung der regierenden Baath-Partei aufgehoben werden soll. Allerdings bleiben politische Aktivitäten auf Basis der Religion oder der Stammeszugehörigkeit untersagt. Beobachter gehen davon aus, dass dies den Kurden und Vereinigungen wie der verbotenen Muslimbruderschaft die politische Tätigkeit weiter verbieten soll.
Mit dem Referendum werde die Macht des Präsidenten kaum eingeschränkt, kritisieren Aktivisten. Vielmehr behalte er weitreichende Vollmachten wie die Befugnis, das Parlament aufzulösen und die Regierung zu berufen.