Justiz

EU verschärft Vorgehen gegen Polen

12.09.2017

Die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet.

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Die EU-Kommission verschärft wegen des Justizstreits ihr Vorgehen gegen Polen. Am Dienstag leitete die Brüsseler Behörde die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen ein. Es geht vor allem darum, der Justizminister das Recht erhält, die Amtszeit von Richtern, die das Pensionsalter erreicht haben, nach eigenem Ermessen zu verlängern sowie Gerichtspräsidenten zu entlassen.
 
Die neuen Vorschriften würden dem Justizminister die Möglichkeit geben, Einfluss auf einzelne Richter zu nehmen, insbesondere durch vage Kriterien für die Amtszeitverlängerung und fehlende Fristen für einen solchen Beschluss, was den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe. Außerdem sei die Festlegung eines unterschiedlichen Pensionsalters für Richterinnen und Richter eine Diskriminierung und verstoße gegen EU-Recht.
 
Die polnischen Behörden müssen innerhalb eines Monats die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Brüsseler Behörde Klage vor dem EuGH erheben. Mit Spannung wird in diesem Zusammenhang die am Mittwoch angekündigte Rede von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zur "Lage der Union" erwartet. Dabei soll Juncker auch die Probleme der Kommission mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn zur Sprache bringen.
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