Europäischer Gerichtshof

EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

21.12.2016

Ohne Grund Daten zu speichern ist nicht rechtens, urteilt der Gerichtshof.

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Weil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung "sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben" zulasse. Ausnahmen seien nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten möglich.

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