EuGH-Urteil
Verfolgte Homosexuelle haben Recht auf Asyl
07.11.2013
EuGH: Sexuelle Orientierung ist für Mensch bedeutsam.
Homosexuelle Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl, wenn ihnen in ihrer Heimat Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung droht. Dies gilt aber nur, wenn in den jeweiligen Herkunftsländern der Flüchtlinge tatsächlich auch Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen verhängt werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Es könne nicht erwartet werden, dass Schwule und Lesben ihre sexuelle Ausrichtung geheim hielten.
Im konkreten Fall hatten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um eine Anerkennung als Flüchtlinge gestritten. In ihren Heimatländern steht Homosexualität unter schwerer Strafe. Das höchste Gericht des Landes, der Staatsrat, hatte den EuGH um Vorabentscheidung gebeten.
EuGH: Homosexuelle "soziale Gruppe" im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention
Der Gerichtshof stellte nun zunächst fest, dass Homosexuelle eine "soziale Gruppe" im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Begründung: Die sexuelle Ausrichtung ist ein so bedeutsames Merkmal für die Identität eines Menschen, dass er nicht gezwungen werden sollte, auf diese zu verzichten. Zielten strafrechtliche Bestimmungen speziell auf Homosexuelle ab, müssten sie daher als eine "soziale Gruppe" angesehen werden, "die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird".
Strafandrohung noch kein Asyl-Grund
Laut Urteil ist die Androhung von Strafen allein aber noch kein für Asyl ausreichender Eingriff in die Grundrechte von Homosexuellen. Schutz vor Verfolgung müssen ihnen die EU-Mitgliedstaaten erst dann gewähren, wenn Freiheitsstrafen in den jeweiligen Herkunftsländern auch "tatsächlich verhängt werden".
Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Asylbehörden von einem Flüchtling überdies nicht verlangen, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder sich bei ihrem Ausleben zurückhält, um eine Verfolgung zu vermeiden. Dies würde der Bedeutung der sexuellen Orientierung für die jeweilige Identität eines Menschen widersprechen.