Deutschland
Ex-Bundespräsident Wulff muss vor Gericht
27.08.2013
Justiz eröffnete Verfahren wegen Vorteilsnahme und -gewährung.
Der frühere deutsche Bundespräsident Christian Wulff kommt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa vor Gericht. Er muss sich wegen Vorteilsnahme verantworten. Das Landgericht Hannover habe am Dienstag in einer 14-seitigen Stellungnahme den Anwälten die Entscheidung mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht eröffnete das Verfahren nun wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.
Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat Wulff einige Wochen später.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2012 den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war er vom Amt zurückgetreten.
Vorausgegangen war eine monatelange Affäre um einen günstigen Hauskredit und kostenlose Urlaube bei befreundeten Unternehmern. Die Vorwürfe bezogen sich auf Wulffs Zeit als Ministerpräsident des deutschen Bundeslandes Niedersachsen.