Er habe ihm die richtige Intimhygiene beibringen wollen, so die irre Rechtfertigung.
Im Juni 2016 fuhr ein pensionierter Polizeibeamter und Karate-Lehrer eines blinden Buben (12) spontan mit diesem in ein Schwimmbad im deutschen Kürten.
Beim anschließenden Duschen, bei dem beide splitterfasernackt waren, habe er dem Zwölfjährigen "die richtige Intimhygiene beibringen wollen", indem er die Hand des Buben zum besseren Verständnis geführt habe, rechtfertigte der 73-Jährige das Befummeln des Kindes vor Gericht.
Angeklagter uneinsichtig
Der Angeklagte wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro, die er an den Kinderschutzbund zahlen muss, verurteilt, berichtet Express.de. Außerdem dürfe sich der Mann drei Jahre lang keinen Kindern unter 14 Jahren nähern.
Der 73-Jährige zeigte sich vor Gericht uneinsichtig und erklärte, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. "Der Junge hat wenig Freude im Leben, nur mit mir Karate und Schwimmen. Es tut mir leid, dass ihm diese Freude genommen wurde."
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