Südafrika

Ex-Präsident Zuma darf nicht bei Wahl antreten

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Der frühere südafrikanische Präsident Jacob Zuma darf nicht bei der Parlamentswahl im Mai antreten.  

Dies entschied das oberste Gericht des Landes am Montag. Das Verfassungsgericht schloss Zuma am Montag wegen dessen 15-monatiger Haftstrafe wegen Missachtung des Gerichts im Jahr 2021 von der Kandidatur bei der Abstimmung am 29. Mai aus. Die südafrikanische Verfassung verwehrt allen ein Parlamentsmandat, die zu Haftstrafen von mehr als zwölf Monaten verurteilt wurden.

In Südafrika werden nun Proteste von Zumas Anhängern erwartet. Bereits im Jahr 2021 hatte Zumas Inhaftierung Unruhen im Landesteil KwaZulu-Natal ausgelöst, bei denen mehr als 300 Menschen starben. Präsident Cyril Ramaphosa gab sich jedoch gelassen.

Zuma hat sich mit dem regierenden Afrikanischen Nationalkongress (ANC) überworfen und wirbt nun für eine neue Partei namens uMkhonto we Sizwe (MK), benannt nach dem bewaffneten Flügel des ANC. Meinungsumfragen deuteten darauf hin, dass die Mehrheit des ANC nach 30 Jahren an der Macht gefährdet ist und MK eine Bedrohung für sie darstellt, insbesondere in Zumas Heimatprovinz KwaZulu-Natal, wo er sehr beliebt ist.

Die südafrikanische Wahlkommission hatte Zuma ursprünglich bereits im März disqualifiziert. Nachdem diese Entscheidung einen Monat später aufgehoben wurde, landete der Fall vor dem Verfassungsgericht.

Der ANC ist zwar immer noch auf dem besten Weg, die meisten Stimmen zu erhalten. Doch wenn er weniger als 50 Prozent Unterstützung erhält, müsste er sich einen oder mehrere Koalitionspartner suchen, um das Land zu regieren. Dies wäre das erste derartige Bündnis, seit die Partei am Ende der Apartheid 1994 an die Macht kam.

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