Erst 33 Jahre nach dem Mord an Siegfried Buback wird Becker angeklagt.
33 Jahre nach der Ermordung des deutschen Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner zwei Begleiter in Karlsruhe hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag Anklage gegen die RAF-Terroristin Verena Becker erhoben. Die 57-Jährige soll sich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Ihr wird eine Beteiligung an dem Attentat der Terrororganisation Rote-Armee-Fraktion vom 7. April 1977 vorgeworfen, wie die oberste Justizbehörde in Karlsruhe mitteilte.
RAF-Kommando "Ulrike Meinhof"
Bei dem Anschlag waren
der 57-jährige Generalbundesanwalt, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der
Justizbeamte erschossen worden. Die Terroristen entkamen auf einem Motorrad.
Zu der Tat bekannte sich das RAF-Kommando "Ulrike Meinhof". Wer die Schüsse
abgab, ist bis heute ungeklärt.
Als Täter galten lange Günter Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar. Das erste Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker war 1980 mangels Beweisen eingestellt worden.
Nach neun Jahren begnadigt
Becker war zusammen mit Sonnenberg am
3. Mai 1977 in Singen verhaftet worden. Zuvor lieferten sich die beiden
Terroristen eine Schießerei mit der Polizei, bei der mehrere Beamte und sie
selbst verletzt wurden. Wegen der Straftaten bei der Festnahme wurden sie zu
lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach neun Jahren und zwei Monaten
Haft wurde Becker 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker begnadigt.
Mit der erneuten Überprüfung von Bekennerschreiben aus den 70er Jahren konnte mit moderner Kriminaltechnik nachgewiesen werden, dass DNA-Spuren an einem Bekennerschreiben von ihr stammen. Daraufhin war Becker im August 2009 in Untersuchungshaft gekommen, kurz vor Weihnachten aber wegen fehlender Fluchtgefahr wieder freigelassen worden.