Deutschland
Extremistischen Parteien wird Geldhahn zugedreht
22.06.2017
Bundestag beschließt Gesetz gegen die Unterstützung der NPD.
Extremistische Parteien wie die NPD bekommen in Deutschland künftig keine öffentlichen Gelder mehr: Der Bundestag beschloss am Donnerstag das Gesetz zur Beendigung der staatlichen Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien. "Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD).
Für die Neuregelung wird das Grundgesetz geändert. Dafür kam im Bundestag die notwendige Zweidrittel-Mehrheit zustande. Mit Ja votierten 502 Abgeordnete, dagegen 57. Es gab 20 Enthaltungen. In der Neufassung des Artikels 21 der Verfassung heißt es nun, dass Parteien, deren Verhalten darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen sind.
Wird Geldhahn zugedreht?
Nach einem zusätzlich beschlossenen Gesetz können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung künftig beim Bundesverfassungsgericht beantragen, eine verfassungswidrige Partei von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Die Neuregelung war auf den Weg gebracht worden, nachdem der Versuch, die NPD zu verbieten, gescheitert war. Für ein Parteienverbot gibt es sehr hohe Hürden in Deutschland.
"Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", erklärte Maas. Viel wichtiger als der Abbau der Finanzierung bleibe es aber, eine klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen. "Wir alle bleiben gefordert, unsere Demokratie und unsere Grundrechte entschlossen zu verteidigen."
Das Ende der staatlichen Mitfinanzierung extremistischer Parteien wie der NPD ist nach Ansicht des Innenpolitikers Stephan Mayer (CSU) "überfällig". Das neue Gesetz sei "ein klares Zeichen im Kampf gegen den politischen Extremismus", sagte Mayer der Nachrichtenagentur AFP.
Kein NPD-Verbot
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jänner entschieden, die NPD nicht zu verbieten - und dabei auch auf die geringe politische Bedeutung der Partei verwiesen. Die Karlsruher Richter deuteten aber an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte.
Bisher werden alle Parteien vom Staat auf Grundlage des Parteiengesetzes finanziert, auch die NPD. Die Höhe der Gelder bemisst sich unter anderem am Erfolg bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen und auch an der Höhe der selbst eingeworbenen Spenden. 2016 bekam die NPD 1,1 Millionen Euro aus der Staatskasse.