250.000 Strafe je Flüchtling

Flüchtlinge: EU plant Mega-Strafe für Verweigerer-Staaten

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EU-Kommission: Nehmen zu durchgesickerten Berichten nicht Stellung.

Die EU-Kommission will laut "FT" Ländern, die sich künftig nicht an einer Umverteilung von Flüchtlingen beteiligen wollen, finanziell sanktionieren. EU-Länder, die im Rahmen eines möglichen neuen europaweiten Umsiedelungsprogramms keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, drohe demnach eine Strafe von 250.000 Euro pro Flüchtling. Die EU-Kommission lehnte eine Stellungnahme am Dienstag ab.

"Wir nehmen nicht zu durchgesickerten Berichten Stellung", erklärte ein Sprecher. Am morgigen Mittwoch präsentiere die EU-Kommission ihre Vorschläge. Es gehe um Entscheidungen und nicht Spekulationen.

In dem von der "Financial Times" berichteten Plan heißt es zu den 250.000 Euro, diese Summe könne sich noch verändern. Ein Beamter habe erklärt, die Idee sei, die Strafe wie eine Sanktion scheinen zu lassen, zitierte "Die Presse" aus dem Artikel.

Osteuropa wehrt sich gegen Quotenregelung

Zu Flüchtlingsquoten-Gegnern zählen vor allem osteuropäische Staaten wie Ungarn oder Polen. Sie laufen bereits jetzt gegen die im vergangenen Jahr festgesetzte, einmalige Flüchtlingsquote von 160.000 Menschen Sturm. Sie ist kläglich gescheitert: Seit dem Beschluss zur Umverteilung ist nur ein Prozent der Flüchtlinge von Griechenland und Italien in andere EU-Staaten überführt worden. Warschau müsste nach dem derzeitigen Plan etwa 1,5 Milliarden Euro zahlen, da es seine Quote von 6.200 Flüchtlingen nicht erfüllt hat.

Rettungsversuch?

Das Vorhaben ist der strittigste Punkt einer geplanten EU-weiten Reform des Dublin-Systems. Die EU-Kommission wird ihren Vorschlag am Mittwoch vorlegen. Es ist ein Versuch, das Asylwesen der EU zu retten: Denn aufgrund des Flüchtlingsstroms in den vergangenen Monaten drohen wichtige Grundprinzipien im europäischen Raum - so etwa das Schengensystem - ausgehebelt zu werden.

Der neue Vorschlag der EU-Kommission sieht demnach zwei Optionen vor, um Flüchtlinge innerhalb der EU gerechter aufzuteilen. Sie basieren beide auf verpflichtenden Verteilungsschlüsseln. Zudem ist angedacht, die Abwicklung von Asylverfahren in die Hände der Europäischen Asylbehörde EASO zu legen: Sie soll künftig Dependancen in allen Mitgliedstaaten haben und dazu befähigt werden, bei den nationalen Behörden durchzugreifen, sollten sie EU-Regeln nicht bzw. unzureichend erfüllen.
 

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