Asylpolitik

Flüchtlinge: EU und Türkei über Umsiedlung einig

04.05.2016

Nur Syrer, die vor dem 29. November in der Türkei Schutz gesucht haben, sollen in die EU.

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© APA/AFP/GIOVANNI ISOLINO
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Die EU und die Türkei haben sich laut Zeitung auf ein Verfahren zur Auswahl der syrischen Flüchtlinge verständigt, die im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens umgesiedelt werden sollen. Vorerst sollten nur Syrer in der EU aufgenommen werden, die vor dem 29. November 2015 in der Türkei Schutz gesucht haben, berichtete "Bild" (Mittwoch) unter Berufung auf eine vertraulich vereinbarte "Standard-Prozedur".

Umsiedlungsprozedur
Dem Papier zufolge sollen Mädchen und Frauen in Gefahr, Überlebende von Gewalt und Folter sowie kranke und behinderte Flüchtlinge bei der Umsiedelung bevorzugt werden. Ausgeschlossen werden dagegen Personen, die bereits früher in die EU eingereist sind oder es versucht haben. Flüchtlinge, die für die Umsiedelung ausgesucht werden, müssten sich damit einverstanden erklären, dass sie ihr EU-Zielland nicht selbst aussuchen zu können.

Das Abkommen der 28 Staaten mit der Türkei sieht vor, alle seit dem 20. März in Griechenland illegal eingereisten Flüchtlinge, die dort kein Asyl beantragen, in die Türkei zurückzuschicken. Im Gegenzug will die Europäische Union für jeden abgeschobenen Syrer einen syrischen Flüchtling aus der Türkei auf legalem Wege aufnehmen.

Persönliches Interview
Dem Zeitungsbericht zufolge, sollen die in der Türkei ausgewählten Flüchtlinge zunächst vom UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) informiert und zu einem persönlichen Interview geladen werden. Dort müssten sie ihre Papiere vorlegen und genaue Angaben zur Person machen. Die Aufnahme-Länder können von den Betroffenen Fingerabdrücke nehmen und die Daten überprüfen. Komme es zur Umsiedelung, müsse der Aufnahme-Staat einen Medizin-Check veranlassen und den Transport organisieren. Nach der Ankunft im EU-Land müssten die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erhalten. Auf Wunsch solle sie danach verlängert werden können.

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