Nun auch in Deutschland

Flüchtlinge müssen Bargeld abgeben

21.01.2016

 Asylbewerber würden bei der Ankunft auf Wertsachen und Geld durchsucht.

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© APA/EPA/DJORDJE SAVIC
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Wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Bayern und Baden-Württemberg mitgeführtes Bargeld abgeben. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte der "Bild"-Zeitung (Donnerstag): "Die Praxis in Bayern und die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz."

Mehr als 750 Euro
Asylbewerber würden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. "Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird", so Herrmann.

Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten. Im Dezember 2015 sei es pro betroffenem Flüchtling durchschnittlich ein vierstelliger Betrag gewesen, berichtet das Blatt weiter. Bayern und Baden-Württemberg vollziehen damit Bundesrecht, wonach Asylsuchende zuerst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, wie es heißt.

Familienschmuck
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, sagte der Zeitung: "Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt z.B. auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten - als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger."



 

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