Wegen Umverteilungssystem

Flüchtlinge: Wird die EU nun verklagt?

18.04.2016

Der Tschechische Premier schließt eine Klage gegen die EU nicht aus.

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Der tschechische Regierungschef Bohuslav Sobotka schließt eine Klage gegen die EU für den Fall nicht aus, wenn diese ein permanentes System der Umverteilung für Flüchtlinge beschließen würde. "Ich will im Voraus keine Reaktion ausschließen", erklärte Sobotka im tschechischen privaten Fernsehsender "Prima" laut Medienberichten vom Montag.

Klage
Sobotka reagierte so auf eine Frage bezüglich einer möglichen Klage gegen die EU. "Über eine Klage sollten wir erst in dem Moment reden, wann es möglich sein wird, sie gegen diesen Vorschlag einzureichen. Bisher wurde dieser Vorschlag nicht gebilligt. Der einzige, der darüber leider abgestimmt hat, war das Europäische Parlament", sagte der Premier weiter.

Tschechien, wird laut Sobotka, bemüht sein, dass der EU-Rat auf höchster Ebene (Regierungschefs und Staatspräsidenten, Anm.) darüber entscheide, weil dabei die Zustimmung aller Länder erforderlich sei. Im Falle der Abstimmung des EU-Rates auf der Ebene der Minister würde nur eine Mehrheits-Abstimmung reichen. "Wenn es nicht gelingt, dann würde ich keine Reaktion seitens der Tschechischen Republik ausschließen", wiederholte der Regierungschef.

Wende
Sobotka deutete so eine Wende an, nachdem er es bisher abgelehnt hatte, sich einer ähnlichen Klage der Slowakei und Ungarns anzuschließen. Mit dieser Klage beim EU-Gerichtshof protestieren Bratislava und Budapest gegen den Beschluss der EU-Innenminister vom September 2015 in Sachen einer einmaligen Umverteilung von 120.000 Flüchtlingen. Damals hatte Sobotka argumentiert, es wäre ein "Fehler" sich dieser Klage anzuschließen, weil sich damit die tschechische Regierung schwerer gegen die Einführung eines permanenten Umverteilungssystems wehren könnte.

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