Für Geimpfte
Auch Frankreich verkürzt Quarantäne-Fristen
01.01.2022Ungeachtet einer Rekordzahl von Corona-Neuinfektionen verkürzt Frankreich seine Quarantäne-Fristen.
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Vollständig Geimpfte müssen im Fall einer Infektion von Montag an nur noch sieben Tage in Quarantäne, kündigte Gesundheitsminister Olivier Véran in der Sonntagszeitung "Le Journal du Dimanche" an. Die Quarantäne kann mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test auf fünf Tage verkürzt werden.
Für nicht oder nicht vollständig Geimpfte bleibt es bei einer Quarantäne von zehn Tagen, die mit einem negativen Test auf sieben Tage verkürzt werden kann. Kontaktpersonen, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind, müssen weiterhin sieben Tage in Quarantäne. Vollständig geimpfte Kontaktpersonen müssen hingegen in Frankreich ab Montag nicht mehr in Quarantäne, vorausgesetzt sie testen sich binnen sechs Tagen jeweils jeden zweiten Tag. Die entsprechenden Tests gibt es gratis in der Apotheke.
Hohe Inzidenz
Die Lockerung der Quarantäne-Regeln solle eine Destabilisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens verhindern, betonte Véran. Denn wenn sich ganz Frankreich in Quarantäne befände, käme das Land zum Stillstand. Alleine am Samstag gab es mehr als 219.000 registrierte Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der registrierten Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche, lag zuletzt bei 1.456.
Um in Frankreich als vollständig geimpft zu gelten, müssen Menschen spätestens sieben Monate nach ihrer Immunisierung die Auffrischimpfung erhalten haben. Diese Frist werde ab dem 15. Februar auf vier Monate verkürzt, kündigte der Gesundheitsminister an.
Der vollständige Impfstatus soll vom 15. Jänner auch zur Voraussetzung für den digitalen Corona-Pass werden. Dieser 2G-Nachweis ist Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen, Cafés und Restaurants und wird für Fernreisen per Zug oder Flugzeug benötigt.
Maskenpflicht
Unterdessen greifen von diesem Montag an auch einige Verschärfungen der Corona-Regeln in Frankreich. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt dann bereits für Kinder ab sechs Jahren, bisher war dies erst ab elf Jahren der Fall. Außerdem wird in den Zügen zunächst für drei Wochen das Essen und Trinken verboten. Zumeist schon seit Donnerstag oder Freitag gilt in den Städten auch draußen wieder eine Maskenpflicht für Menschen ab elf Jahren. Zuständig für die konkrete Regelung sind die Kommunen.