Erschreckende Tat
Frau köpfte Freund beim Sex mit Kreissäge
11.02.2017
Motiv für die Gräueltat: Die 32-Jährige sei in ihrer Beziehung unglücklich gewesen.
Eine 32-jährige Pädagogin muss sich ab kommendem Montag in München vor Gericht verantworten, weil sie ihren Freund beim Sex mit einer Handkreissäge attackiert haben soll. Sie habe ihn dabei tödlich verletzt und ihm anschließend den Kopf abgetrennt.
Tötung nach Streit
Die Frau wohnte gemeinsam mit ihrem späteren Opfer in einer Studenten-WG zusammen. Das Paar soll laut "Express.de" immer wieder Fesselspiele in der Wohnung veranstaltet haben. Am Tag der Tat sollen die beiden heftig gestritten haben, woraufhin die 32-Jährige ihren Freund zunächst aus der WG geworfen habe. Danach habe sie sich zum Schein mit ihm vertragen, mit ihm geschlafen und dabei getötet.
Als Motiv für die Tat vermutet die Staatsanwaltschaft, dass die Pädagogin in der Beziehung unglücklich gewesen sei, da sie von ihrem Lebensgefährten oft gedemütigt worden sei.
Leiche monatelang in Wohnung
Zum Tatzeitpunkt soll das Opfer gefesselt und mit einer zugeklebten Taucherbrille bekleidet gewesen sein, weshalb sich der Mann nicht wehren konnte. Die Leiche soll die Täterin schließlich monatelang in der Wohnung liegen gelassen haben. Erst als sie neun Monate nach der Tat auf Urlaub fuhr, entdeckte ihr neuer Freund, der die Katze füttern sollte, den Leichnam.
Doch anstatt die Polizei zu alarmieren, half der Mann gemeinsam mit einem weiteren Bekannten dabei, die Leiche im Garten zu verscharren. Das Paar soll genau an diesem Ort später auch geheiratet haben.
Tat acht Jahre verheimlicht
In einer ersten Vernehmung gestand die 32-Jährige, im Jahr 2008 ihren damaligen Freund getötet zu haben. Doch erst im Jahr 2016 kam die Tötung ans Licht. Eine Bekannte der mutmaßlichen Mörderin erfuhr von der Tat und informierte die Polizei, die schließlich im Garten auf den Leichnam stieß.
Der 32-Jährigen droht bei einer Verurteilung lebenslange Haft. Ihre Komplizen seien bereits in einem anderen Verfahren wegen Strafvereitelung zu Haftstrafen verurteilt worden. Es wurden Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.